Sachsen-Anhalt: Bildungsministerin untersagt Gendern in Schulen

In Sachsen-Anhalts Schulen darf künftig weder im Unterricht noch in offiziellen Schreiben gegendert werden.

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Sachsen-Anhalt: Bildungsministerin untersagt Gendern in Schulen

Das Verbot gilt sowohl für den Unterricht als auch für offizielle Schreiben der Schule.

© IMAGO / Steinach

Magdeburg. - An den Schulen in Sachsen-Anhalt ist das Gendern künftig verboten. Darüber hatte zuerst die Mitteldeutsche Zeitung berichtet. Das Verbot betrifft den Angaben zufolge alle Konstruktionen mit Doppelpunkt, Sternchen oder Asterisk („Gendersternchen“) und Unterstrich („Gendergap“) sowie andere Formen zur Kennzeichnung geschlechtsübergreifender Bezeichnungen im Wortinneren. Formen wie „Bäcker*in“, „Lehrer:in“ und „Sportler_in“ dürfen demnach nicht genutzt werden und werden als Normverstoß gewertet. Dies gilt sowohl für den Unterricht als auch für offizielle Schreiben der Schule. Ob und inwieweit Gendern geahndet wird, liegt im Ermessen der Lehrkräfte.

Doppelnennungen wie zum Beispiel „Schülerinnen und Schüler“ sind indes nicht von diesem Verbot betroffen. Gleiches gilt für die Verwendung neutraler Begriffe wie „Lehrkraft“ oder „Lehrperson“.

Bildungsministerium befürchtet Grammatikprobleme

Wie ein Sprecher des Bildungsministeriums mitteilte, folgt das Ministerium damit einem Beschluss des Rates für deutsche Rechtschreibung. Dieser habe klargestellt, dass die Verwendung von Sonderzeichen innerhalb von Wörtern zur Kennzeichnung verschiedener Geschlechtsidentitäten weiterhin nicht zum Kernbestand der deutschen Rechtschreibung gehöre und damit nicht den aktuellen Festlegungen des amtlichen Regelwerks entspreche. Die Setzung solcher geschlechtsspezifischer Sonderzeichen könne zudem zu grammatikalischen Problemen führen, etwa bei der Verwendung von Artikeln oder Pronomen. In der Praxis müsse bei der Bewertung von Schülertexten jedoch der Gesamtkontext berücksichtigt werden.

So sehen die Bewertungshinweise für die schriftliche Abiturprüfung im Fach Deutsch vor, dass nur bei schwerwiegenden und gehäuften Verstößen bis zu zwei Notenpunkte von der Gesamtleistung abgezogen werden. Bei der Korrektur empfiehlt das Ministerium, die entsprechenden Formen zu kennzeichnen. Ob die Verwendung von Gendersprache geahndet wird, müssten die Lehrkräfte jedoch selbst beurteilen.

Grüne kritisieren Verbot

Deshalb sei es unerlässlich, dass Kinder bereits in der Schule den Gebrauch und die Verwendung geschlechtergerechter Sprache lernen. Sziborra-Seidlitz kritisierte zudem, dass sich das Bildungsministerium ohne Not in einem Kulturkampf verliere. Das Verbot führe zu unnötiger Konfrontation und Spaltung. Feußner solle sich lieber auf die ohnehin großen Aufgaben in ihrem Haus konzentrieren, etwa die Bekämpfung des anhaltenden Lehrermangels.

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