Sachsen: Wohnungsgenossenschaft schränkt Warmwasser ein
Aufgrund der steigenden Energiepreisen hat eine sächsische Wohnungsgenossenschaft in Dippoldiswalde die Warmwasserversorgung eingeschränkt.
Dippoldiswalde. – Nur noch zu den Stoßzeiten morgens, mittags und abends soll demnächst in der sächsischen Kleinstadt Dippoldiswalde Warmwasser verfügbar sein, teilte die Wohnungsgenossenschaft mit. Nachts und in den Zwischenzeiten komme nur noch kaltes Wasser aus den Leitungen. Zudem werde die Heizung bis mindestens September abgestellt, um Energie sparen zu können. Das Unternehmen begründete den Schritt mit dem Hinweis, dass jeder einen Beitrag leisten und sich einschränke müsse. Für ungefähr 300 der 600 Wohnungen, die mit Erdgas beheizt werden, wird die Regelung ab sofort gelten.
„Das Leben ist schon teuer genug.“
„Es geht nicht darum, die Mieter zu gängeln, sondern sich auf das einzustellen, was wir im nächsten Jahr vielleicht sonst nicht mehr bezahlen können“ sagte der Kühn-Meisegeier, Vorstand der Wohnungsgenossenschaft, am Montag dem MDR. „Wir wollen, dass Mieter gut durch diese Krise kommen. Das Leben ist so schon teuer genug“ ergänzte er. Laut einer Rechnung des Vorstandes wird die Wohnungsgenossenschaft nicht mehr wie üblich mit 100.000 Euro beim Energieversorger in Vorkasse gehen müssen, sondern mit ungefähr 400.000 Euro. Dementsprechend sieht sich Kühn-Meisegeier in der Verantwortung, diesen Schritt der Rationierung zu gehen: „Wir wollen, dass unsere Leute im nächsten Jahr keinen Schreck bekommen, wenn sie auf ihre Nebenkosten-Abrechnung schauen.“
Vorgehen rechtswidrig?
Der sächsische Landesverband des Deutschen Mieterbundes Florian Bau sieht für dieses Vorgehen keine juristische Grundlange – es sei „nicht mit dem Mietrecht vereinbar“. Dem MDR sagte er auf Anfrage: „Für das Vorgehen gibt es bisher keine Rechtsgrundlage. Nach geltendem Mietrecht wird eine 24-Stunden-Versorgung mit Warmwasser für eine mangelfreie Wohnung vorausgesetzt.“ Betroffene Mieter sollen sich laut Bau mit einen Brief an die Genossenschaft wenden, um ihr mangelndes Einverständnis mit der Rationierung klar auszudrücken. „Ansonsten können sie gegebenenfalls die Miete mindern oder ihr Recht mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen“, so Bau zum MDR.
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