Schlappe vor Gericht: Stadt wollte AfD Räume verweigern

Die AfD Düsseldorf hatte für eine geplante Veranstaltung Absagen von zahlreichen Veranstaltungsorten erhalten und sich schließlich zu rechtlichen Schritten entschlossen. Damit hatte sie Erfolg.

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Schlappe vor Gericht: Stadt wollte AfD Räume verweigern

Die AfD konnte einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht verbuchen.

© IMAGO / Michael Gstettenbauer

Düsseldorf. – Der Gang vor das Verwaltungsgericht klärte kürzlich in Düsseldorf einen Rechtsstreit zwischen der AfD und der Stadt. Nachdem der Kreisvorstand der AfD in Düsseldorf nach eigenen Angaben zahlreiche Absagen von Bürgerhäusern erhalten hatte, beschloss er, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Partei hatte zuvor bei Düsseldorfer Bürgerhäusern angefragt, aber Absagen mit der Begründung erhalten, die Räumlichkeiten seien entweder ganzjährig ausgebucht oder würden grundsätzlich nicht an Parteien vermietet. Nach kurzer Recherche habe die AfD jedoch festgestellt, dass diese Begründungen nicht haltbar seien, schreibt die AfD Düsseldorf nun in einer Pressemitteilung.

Die AfD entschloss sich, vor dem Verwaltungsgericht auf Offenlegung des Veranstaltungskalenders zu klagen. Das Eilverfahren wurde angestrengt, um der Stadt Düsseldorf die Termine unmittelbar vor der Europawahl 2024 zu entlocken. Die Partei war der Ansicht, dass die Stadt möglicherweise versuche, die Einsichtnahme in den Veranstaltungskalender zu verhindern, um zu verschleiern, dass die Parteien trotz gegenteiliger Beteuerungen regelmäßig moderne Räumlichkeiten nutzten. Nachdem das Verwaltungsgericht die Stadt Düsseldorf aufgefordert hatte, der AfD Termine zur Verfügung zu stellen, änderte sich die Situation. Die Stadt musste doch Termine zur Verfügung stellen. Die Kosten des Verfahrens muss die Stadt tragen. Vertreter der AfD sehen darin einen weiteren Missbrauch von Steuergeldern durch den Oberbürgermeister und seine Stadtverwaltung.

Stadt weist Vorwürfe zurück

Die Stadt Düsseldorf hatte die Vorwürfe der AfD zuvor zurückgewiesen und erklärt, es habe seitens der Stadt nie eine generelle Ablehnung von Vermietungen an Parteien gegeben. Allerdings seien einige der angefragten Objekte bereits ausgebucht gewesen. Zudem habe der Antrag der AfD einen Mangel aufgewiesen, da die vorgesehenen Redner nicht benannt worden seien. Dies sei aber inzwischen nachgeholt worden, erklärte ein Sprecher der Stadt. Das berichtete die NRZ.

Grundsätzlich gebe es bei der Stadt Düsseldorf kein zentrales Raummanagement. Die Entscheidung, ob Räume vermietet werden, hänge von verschiedenen Faktoren ab. Die Stadt betone, dass sie Veranstaltungen mit problematischen Themen nicht unterstützen werde. Die AfD argumentiert jedoch laut NRZ, ihr Antrag auf Einsichtnahme in den städtischen Veranstaltungskalender beziehe sich nicht nur auf die bevorstehende Europawahl, sondern auch auf künftige Veranstaltungen im Vorfeld der Bundestagswahl 2025. Dies bestätigte die AfD auf Nachfrage von FREILICH jedoch nicht.

Gegenüber FREILICH zeigte sich der Sprecher der AfD Düsseldorf, Elmar Salinger, durchaus zufrieden: „Ein Urteil gab es nicht, aber einen Beschluss zur Einstellung des Verfahrens, der die Stadt Düsseldorf zu einer vollständigen Übernahme der bislang angefallen Gerichts- und Verfahrenskosten verpflichtet.“ Das Verhalten der Stadt ärgerte ihn aber trotzdem, denn „zuvor war die Nennung freier Termine verweigert worden und man hatte auf eine Einzelabfrage gepocht, uns dreist angelogen, was die Nutzung der Räumlichkeiten durch Parteien betraf“. Salinger rechnet aber mit weiteren juristischen Auseinandersetzungen, weil die Stadt wohl auf Themenvorgaben pocht. „Wir (werden) wohl einen migrationspolitischen Abend avisieren und vermutlich eine Fortsetzung der Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht in der zweiten Jahreshälfte erleben“

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