Schweizer Gericht: Kurdischer Al-Kaida-Unterstützer darf im Land bleiben

Ein kurdischer Al-Kaida-Anhänger darf in der Schweiz bleiben: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Aufhebung seiner vorläufigen Aufnahme rückgängig gemacht.

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St. Gallen. – Ein kurdischer Unterstützer des islamistischen Terrornetzwerks Al-Kaida darf in der Schweiz bleiben, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung seiner vorläufigen Aufnahme rückgängig gemacht hat. Der Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) stütze sich auf eine neue Gesetzesbestimmung, die nicht rückwirkend angewendet werden könne, berichten Schweizer Medien.

Vorgeschichte des Falles

Der aus dem Irak stammende Beschwerdeführer kam 1998 in die Schweiz und erhielt Asyl. Im Jahr 2008 wurde er wegen seiner Aktivitäten in Internetforen, die mit dschihadistischen Netzwerken in Verbindung standen, verhaftet. Dies und Unregelmäßigkeiten im Asylverfahren führten zur Aberkennung seines Asylstatus.

Zusammen mit seinem Bruder wurde der Mann im Januar 2016 wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation und Urkundenfälschung rechtskräftig verurteilt. In diesem Zusammenhang erhielt er eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten, verbunden mit einer Ausweisung und einem unbefristeten Einreiseverbot in die Schweiz.

Vorläufige Aufnahme und aktuelle Entwicklungen

Da der Vollzug der Wegweisung nicht möglich war, wurde ihm eine vorläufige Aufnahme gewährt. Im Jahr 2023 stellte das SEM jedoch fest, dass die Aufnahme aufgrund einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) zu widerrufen sei. Das Bundesverwaltungsgericht hielt nun fest, dass die im revidierten Gesetz vorgesehene Möglichkeit des Widerrufs der Bewilligung, insbesondere bei terroristischen Aktivitäten, erst nach dem Entscheid zugunsten des Beschwerdeführers in Kraft getreten sei. Eine rückwirkende Anwendung dieser Bestimmung sieht das AIG jedoch nicht vor.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist rechtskräftig, das letzte Wort in diesem Fall aber noch nicht gesprochen. Das Bundesamt für Polizei hatte im Juli 2023 entschieden, die Ausweisung des Mannes nun doch zu vollziehen. Auch dagegen ist eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

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