Skandalöser Fall aus Mecklenburg-Vorpommern zeigt den Irrsinn des Asylsystems
Ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana, dem eine Vergewaltigung vorgeworfen wird, ist untergetaucht – trotz Abschiebehaftbefehls und seit Jahren bestehender Ausreisepflicht haben die Behörden ihn aus den Augen verloren.
Mühlheim/Güstrow. – Ein 36-jähriger Asylbewerber aus Ghana, dessen Antrag bereits zweimal abgelehnt wurde, ist derzeit untergetaucht, obwohl er zuvor wegen des Verdachts der Vergewaltigung in Untersuchungshaft saß. Der Nordkurier berichtet, dass der Mann bereits seit 2016 ausreisepflichtig sei, sich aber der Abschiebung entziehe und aufgrund widersprüchlicher Angaben und mangelnder Abstimmung zwischen den Behörden bislang nicht abgeschoben werden konnte.
Abgelehnter Asylantrag und erste Abschiebeversuche
Der Mann hatte 2015 in Mecklenburg-Vorpommern einen Asylantrag gestellt, der im November 2016 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde, wie die zuständige Ausländerbehörde des Landkreises Rostock bestätigte. Die Abschiebung verzögerte sich jedoch, da der Antragsteller ohne Ausweispapiere eingereist war und sich die Passbeschaffung schwierig gestaltete. Eine Sprecherin der Behörde erklärte, dass der Mann „ohne Identitätsnachweise wie z. B. einen Nationalpass, Passersatz oder Personalausweis“ nach Deutschland eingereist sei und sich die Passbeschaffung schwierig gestaltet habe, da er behördliche Aufforderungen ignoriert habe.
Durch aufwändige Befragungen mit Dolmetschern und Delegierten in der Botschaft des mutmaßlichen Herkunftslandes konnte seine Identität schließlich bestätigt werden, so dass eine Abschiebung im Jahr 2018 erfolgen sollte. Ein „renitentes Verhalten“ des Mannes verhinderte jedoch die Rückführung. Nach dem gescheiterten Abschiebeversuch tauchte der Mann unter und stellte in Karlsruhe einen Asylfolgeantrag, der ebenfalls abgelehnt wurde.
Festnahme und erneuter Haftbefehl-Antrag
Im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Vergewaltigung einer damals Minderjährigen wurde der Mann Anfang 2024 festgenommen und seitdem vor dem Amtsgericht Mülheim in Nordrhein-Westfalen angeklagt. Die SPD-Landtagsabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen wiesen darauf hin, dass der Prozess gegen den Angeklagten fast zu scheitern drohte, weil seine Entlassung aus der Untersuchungshaft unmittelbar bevorstand. Um dies zu verhindern, hatte die Behörde in Güstrow am 24. September einen Abschiebehaftbefehl beantragt. Nach Angaben eines Sprechers des Landkreises Rostock lehnte das Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr diesen Haftantrag jedoch ab, da es bundesweit keine freien Plätze in Abschiebehaftanstalten gebe. Der Mann wurde daraufhin freigelassen und tauchte unter.
Platzmangel oder Missverständnis?
Die Sprecherin der Ausländerbehörde erklärte, dass die Haftplätze in den Abschiebehaftanstalten bundesweit für den 24. September tatsächlich alle belegt gewesen seien. Abschiebungshaftplätze könnten nur tagesaktuell gebucht werden. Gleichzeitig bestritt eine andere Behörde in Mecklenburg-Vorpommern, dass es in dem Bundesland einen Mangel an Abschiebungshaftplätzen gegeben habe, und erklärte, es seien ausreichend Kapazitäten vorhanden gewesen. Ein Sprecher dieser Behörde betonte, dass „freie Haftplätze für abzuschiebende Personen […] kein Hindernis in der Angelegenheit sein können“.
Der aktuelle Aufenthaltsort des Asylbewerbers ist nach Angaben der Behörden weiterhin unbekannt. Der Landkreis Rostock bestätigte, dass „der letzte bekannte Aufenthaltsort […] das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr“ gewesen sei, seit seiner Entlassung gebe es jedoch keine Hinweise mehr auf seinen Verbleib.
Kritik von der AfD
In der Politik stößt der Fall auf große Empörung, auch bei der AfD. So erklärte der AfD-Landtagsabgeordnete von Mecklenburg-Vorpommern, Jan-Phillip Tadsen, gegenüber FREILICH: „Dass eine ausreisepflichtige Person in M-V sich allein durch hartnäckiges, eventuell gewalttätiges Widersetzen einer Abschiebung dauerhaft entziehen kann, liegt vor allem an der kaum auszuhaltenden Willenlosigkeit der Regierung“. Solche Personen sollten künftig sofort in Sicherungshaft in einem Abschiebegefängnis genommen werden können, so Tadsen. „Das Herumtanzen eines mutmaßlichen Vergewaltigers aus Ghana auf unseren Gesetzen ist jedenfalls keinem rechtstreuen Bürger mehr zu erklären“.