Sonderbehandlung: Thüringer AfD-Mitglieder müssen um Waffenschein fürchten

Mit der Verschärfung der Waffengesetze 2020 („Keine Waffen in den Händen von Extremisten“) könnten nun auch die thüringischen AfD-Mitglieder ins Visier der Behörden geraten.
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Sonderbehandlung: Thüringer AfD-Mitglieder müssen um Waffenschein fürchten

Björn Höcke

© Vincent Eisfeld, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Mit der Verschärfung der Waffengesetze 2020 („Keine Waffen in den Händen von Extremisten“) könnten nun auch die thüringischen AfD-Mitglieder ins Visier der Behörden geraten.

Erfurt. – Laut einem Bericht gab das Landesinnenministerium Schreiben an alle regionalen Waffenbehörden heraus, in welchen Widerrufsverfahren gegen bekannte AfD-Mitglieder eingeleitet werden sollten. Mit der Einstufung des AfD-Landesverbandes als „erwiesen rechtsextremistisch“ wären nun alle Mitglieder auf einer Liste für Extremisten, die von den Waffenbehörden bei Neuzulassungen und regelmäßigen Überprüfungen abgefragt werden muss. Dies wirkt sich auch rückwirkend aus, bis zu fünf Jahre gelten Betätigungen in als extremistischen Vereinigungen noch als Grund für den Widerruf oder Ablehnung des Waffenbesitzrechts. Damit könnten AfD-Mitglieder weder als Sportschützen noch als Jäger tätig sein und im Extremfall sogar dauerhaft das Recht auf den Besitz einer Waffe verlieren.

„Wir halten uns nur an Recht und Gesetz“

Kritiker sehen diese Maßnahme als erneuten Schritt des Kampfes gegen die demokratisch legitimierte Opposition. Die Grenzen zwischen gewaltbereitem „Extremismus“ und politischem Idealismus werden vermischt und im Bereich des Linksextremismus wäre ein „Handlungsunwille“ zu erkennen. Anschläge wie der mutmaßlich linksextrem politisch motivierte Überfall auf ein Thor-Steinar-Geschäft in Erfurt, bei dem mehrere Personen auf eine junge Mutter einschlugen, fanden dagegen kaum mediales Echo.


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