Strache will vorzeitiges Kopftuchverbot in Kindergärten durch Länder-Einigung
Weil sich das „Kinderschutzgesetz“ verzögert, will Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) durch Einigung mit den Ländern ein Kopftuchverbot vorerst für Kindergärten in Kraft treten lassen.
Wie ORF.at unter Berufung auf die Sonntagsausgaben mehrerer österreichischer Tageszeitungen berichtet, strebt Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) dabei eine Vereinbarung nach Art. 15a des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) an. Dieses erlaubt es Bund und Ländern, bindende Verabredungen über Angelegenheiten ihres jeweiligen Wirkungsbereiches zu schaffen. Damit kann man dann etwa eine bundesweit einheitliche Regelung in Länderkompetenzen, wie beim elementaren Bildungswesen teilweise der Fall, veranlassen.
Kopftuchverbot vorerst in Kindergärten
In den kommenden Wochen will man einen Vorschlag für eine Regelung in Kindergärten einbringen. Ursprünglich plante die Regierung bis zum Sommer eine gesetzliche Regelung vorzulegen, welche ihren Geltungsbereich auch auf Volksschulen ausweitet. Da es dabei allerdings eines Zusammenspiels mehrerer Ministerien bedarf, will man die Regelung nun wenigsten im vorschulischen Bereich wirksam werden lassen. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gab das entsprechende „Kinderschutzgesetz“ im Frühjahr in Auftrag. Für einige Bestandteile der Gesetzesinitiative braucht es außerdem eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung von SPÖ oder NEOS.
Strache: „Notwendiger Schritt, Integration sicherzustellen“
Den ersten Impuls in die Richtung eines Kopftuchverbots wagte Strache bereits im April. Er bezeichnete damals das Kopftuch damals neben der Beherrschung der deutschen Sprache bei der Einschulung ein Kopftuchverbot als „zweiten notwendigen Schritt, die Integration sicherzustellen“. Auch warnte er vor „gefährlichen Parallelgesellschaften“ in Vereinsstrukturen. Zuvor machte sich bereits die Wiener SPÖ-Landesgeschäftsführerin, Barbara Novak für die Verbannung des umstrittenen Kleidungsstücks aus Bildungseinrichtungen stark – Die Tagesstimme berichtete.
IGGÖ „mit aller Entschiedenheit“ gegen Verbot
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) als leitendes religiöses Organ der Muslime in Österreich verwehrte sich nach den Ankündigungen „mit aller Entschiedenheit“ gegen den Vorstoß. Sie sprach sich damals unter Berufung auf „Grund- und Menschenrechte wie das Erziehungsrecht sowie die Religionsfreiheit“ gegen Zwnagsmaßnahmen aus. Die IGGÖ begründete ihre Ausführungen damals mit dem Kindeswohl.
Strache will politischen Islam zurückdrängen
Ein ähnliches Ziel verfolgt die Regierung mit ihren Plänen für das Kopftuchverbot. Vordergründig sei dabei der Schutz von Kindern vor einem kolportierten negativen Einfluss auf deren Entwicklung durch Symbole und Kleidungsstücke. Aus Sicht von FPÖ-Chef Strache stellt das Kopftuch einen „Ausdruck des politische Islam“ dar. Diesen wolle man in Österreich stärker zurückdrängen. Einmal mehr verwies er dabei auf ein früheres, langjähriges, generelles Kopftuchverbot an staatlichen Bildungseinrichtungen in der Türkei.