Syrien: Abschiebestopp bleibt vorerst auch für Straftäter bestehen
Schon bislang gilt ein genereller Abschiebestopp für syrische Asylbewerber. Die Länder-Innenminister von CDU/CSU und SPD einigten sich bei einem Treffen in Lübeck auf dessen Verlängerung.
Lübeck. – Nicht zuletzt die AfD bemängelt diese Tatsache seit geraumer Zeit und hält Syrien für ein mittlerweile als sicher einzustufendes Herkunftsland. Zumindest für Straftäter sollte die Regelung nun gelockert werden, der Abschiebestopp wurde jedoch verlängert.
Grote (CDU) revidiert Aussage zu Ausnahme bei Straftätern
Zunächst sprach der Innenminister Schleswig-Holsteins davon, die Regelung in Bezug auf straffällige syrische Asylbewerber ändern zu wollen. So sagte er der Welt zufolge, dass schwer straffällig gewordene Migranten den Schutzstatus als Flüchtling verlieren würden, was eine Abschiebung nach Syrien ermöglichen würde – „Anders wäre es auch den Menschen hier nicht zu vermitteln“.
Grote zog jedoch die Aussage unmittelbar im Anschluss wieder zurück. So werde der Abschiebestopp nach Syrien bis zum 30. Juni 2020 „ohne Einschränkungen“ verlängert. Auf längere Sicht werde man jedoch über eine Änderung für straffällige Migranten nachdenken.
„Der Wille ist da“
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz betonte, dass der Wille zur Änderung vorhanden sei. Wie die Junge Freiheit berichtet, sehe er jedoch unter anderem ein Problem bei der Verständigung mit den syrischen Behörden. So gebe es bis dato keinen geeigneten Ansprechpartner in Syrien. Die Bundesregierung solle nun gebeten werden, eine vollständige Neueinschätzung der Sicherheitslage vorzunehmen.
Unlängst unternahm die Alternative für Deutschland eine Delegationsreise nach Syrien, um sich vor Ort selbst ein Bild von der aktuellen Sicherheitslage zu machen. Der AfD-Politiker Frank Pasemann erklärte abschließend: „Im Sinne beider Völker: Es ist Zeit für eine neue Syrienpolitik!“ – Die Tagesstimme berichtete.