Thüringen: VfGH zitiert Literatur von CDU-Prozessvertreter in Urteil mehrfach
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof sieht sich nach seinem Urteil zur umstrittenen Landtagssitzung Kritik ausgesetzt, weil er sich in seiner Entscheidung mehrfach auf Literatur des CDU-Prozessvertreters Philipp Austermann beruft.
Erfurt. – Die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags Ende September war von massiven Auseinandersetzungen überschattet. Vor allem die Auslegung der Geschäftsordnung durch den Alterspräsidenten Jürgen Treutler (AfD) hatte zu heftigen Protesten und mehreren Sitzungsunterbrechungen geführt (FREILICH berichtete). In der Folge hatte die CDU den Thüringer Verfassungsgerichtshof angerufen und mit ihrem Antrag, dem sich auch BSW, Linke und SPD angeschlossen hatten, Recht bekommen. Doch nun steht auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof in der Kritik.
Bezugnahme auf Austermann
Denn wie aus der online abrufbaren Entscheidung hervorgeht, hat der Verfassungsgerichtshof insgesamt sieben Mal auf die veröffentlichte Literatur des Prozessbevollmächtigten Philipp Austermann verwiesen.
Stefan Möller, Co-Vorsitzender der AfD in Thüringen, hält das für einen „fragwürdigen Stil“, wie er auf X erklärte. „Skandalös“ findet er aber die Mitwirkung von Richtern, die der CDU nahestehen sollen, vor allem im Fall Geibert. Möller spielt damit auf Gerüchte an, wonach der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Klaus-Dieter von der Weiden, Patenonkel von Lennart Geibert (CDU) sei. Entsprechende Presseanfragen an dessen Vater, Jörg Geibert (CDU), an Lennart Geibert selbst sowie an den Thüringer Verfassungsgerichtshof blieben jedoch unbeantwortet.