Urteil: Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Verdachtsfall“ beobachten

Das Verwaltungsgericht Köln folgte mit seinem Urteil einem Eilantrag der AfD.
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Urteil: Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Verdachtsfall“ beobachten

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Das Verwaltungsgericht Köln folgte mit seinem Urteil einem Eilantrag der AfD.

Köln. – Am Freitag hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bis auf Weiteres untersagt, die AfD als „Verdachtsfall“ zu beobachten. Wörtlich heißt es in dem Beschluss, welcher der TAGESSTIMME vorliegt:

„Der Antragsgegnerin wird bis zur Entscheidung des Gerichts in dem Eilverfahren 13 L 105/21 aufgegeben, es zu unterlassen, die Antragstellerin als ‚Verdachtsfall‘ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen sowie die Einordung, Beobachtung, Behandlung, Prüfung und/oder Führung der Antragstellerin als ‚Verdachtsfall‘ erneut öffentlich oder nicht öffentlich bekanntzugeben.“

Das Verwaltungsgericht folgte damit einem Eilantrag der AfD. Mit der öffentlichen Einstufung als „Verdachtsfall“ werde in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen, „nachdem alles dafür spricht, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesamt) nicht an die gegebene Stillhaltezusage […] gehalten bzw. nicht hinreichend Sorge getragen hat, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen“.

Hintergrund für die Entscheidung ist ein laufenden Eilverfahren am Verwaltungsgericht Köln. Der Verfassungsschutz hatte in einem Verfahren zuvor zugesagt, bis zum Abschluss des Eilverfahrens eine mögliche Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ nicht publik zu machen.

Reaktionen aus der AfD

In einer ersten Reaktion erklärte AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen gegenüber der TAGESSTIMME: „Avanti Dilettanti! Erneute komplette Blamage für Haldenwangs Dilettantenstadl! Ein Inlandsgeheimdienst, der nichts geheim halten kann, mit Einstufungen, die keine 48 Stunden später per Gerichtsbeschluss Makulatur sind. Wie lange will Seehofer eigentlich noch an Haldenwang festhalten?“

Alice Weidel, AfD-Fraktionschefin im Bundestag, schlug gegenüber der TAGESSTIMME in eine ähnliche Kerbe: „Eine krachende Niederlage für Haldenwang und die unsaubere Öffentlichkeitsarbeit des BfV. Die Medienschlacht gegen die AfD erweist sich als willkürliche Schlammschlacht im Sinne der Regierungsparteien. Ich bin gespannt, ob die Richtigstellung heute auch derart prominent publiziert wird.“

Auch Joachim Paul, Mitglied des AfD-Bundesvorstands, kommentierte das Urteil in einer ersten Stellungnahme: „Erwiesen: unseriös! Der sogenannte Verfassungsschutz erleidet jetzt im Grunde die dritte Schlappe vor Gericht. Haldenwangs Amt wurden nun höchstrichterlich die Hände gebunden! Die parteipolitische Instrumentalisierung der Verdachtsfall-Ausrufung über die Medien liegt nun gut sichtbar auf dem Tisch – das Ansehen des Verfassungsschutzes ist unheilbar ramponiert.“

Mehr zum Thema:

„Verdachtsfall“: Das sagt die AfD zur VS-Einstufung (03.03.2021)

„Verfassungsschutz wird erneut als politisches Instrument genutzt“ (04.03.2021)

Über den Autor
Stefan Juritz

Stefan Juritz

Stefan Juritz wurde 1988 in Kärnten geboren und lebt in der Steiermark. In Graz studierte er Germanistik und Philosophie an der Karl-Franzens-Universität. Seit 2022 ist er FREILICH-Chefredakteur.

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