Verbotene Werbung des Finanzministeriums kurz vor der Europawahl?

Kurz vor der Europawahl am vergangenen Sonntag wurde seitens des Finanzministeriums in der FAZ für mehrere zehntausend Euro für die Schuldenbremse geworben. Die Linke will nun klagen.

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Verbotene Werbung des Finanzministeriums kurz vor der Europawahl?

Nach Angaben des Finanzministeriums wusste Lindner von dem Vorschlag zu den Anzeigen.

© IMAGO / Political-Moments

Berlin. – Kurz vor der Europawahl hat das Bundesfinanzministerium in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) für 38.000 Euro mit zwei Anzeigen für die Schuldenbremse geworben. Das berichtete die Tagesschau. Wörtlich hieß es in den Anzeigen: „Schuldenbremse abschaffen? Nich' ok, Boomer.“ Darunter ist eine junge Frau zu sehen. Der weitere Text ist offenbar auf sie gemünzt: „Weniger Schulden heute heißt mehr Chancen morgen. Für mich und meine Generation.“

Finanzminister Lindner nannte das in der Sendung Maischberger einen „Beitrag zur politischen Bildung“, der darauf aufmerksam mache, „dass die Schuldenbremse unsere Versicherung für Generationengerechtigkeit ist“. Die Linke sieht das anders. Parteichef Martin Schirdewan übte scharfe Kritik und sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, das Festhalten an der Schuldenbremse werde immer mehr zu einem ideologischen Projekt der FDP und erhalte nun auch noch Schützenhilfe aus dem Finanzministerium durch eine teure Werbekampagne. Die Linke kündigte an, wegen der Anzeigen klagen zu wollen.

Inserate problematisch

Auch die renommierte Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger hält die Inserate des Finanzministeriums für problematisch. Gerade im Vorfeld von EU-Wahlen könne man hier von unzulässiger Regierungskommunikation sprechen. Natürlich dürfe die Regierung über ihre Vorhaben informieren, auch in Form von bezahlten Inseraten. Wichtig sei aber, dass die Information im Vordergrund stehe. Die Anzeige zur Schuldenbremse sei im Kern aber eher ein Meinungs- oder Debattenbeitrag. „Das ist insbesondere so kurz vor einer Wahl in der Regel unzulässig.“

Schirdewan spricht im Zusammenhang mit den Anzeigen sogar von verdeckter Parteienfinanzierung. Auch Schönberger hält den Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung für möglich. Die Düsseldorfer Wissenschaftlerin sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, in der juristischen Bewertung könne man durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass die Anzeige aus dem Finanzministerium so nah am Parteiprogramm und am Auftreten der FDP sei, dass man unter Umständen von illegaler Parteienfinanzierung sprechen könne, auch wenn dies sicherlich umstritten sei. Hierfür sei aber jedenfalls auch entscheidend, ob FDP-Chef Lindner als Bundesfinanzminister vorab von der Anzeige gewusst habe.

Auf die Frage, ob Finanzminister Lindner vorab über die Schaltung der Anzeigen informiert war, antwortet das Bundesfinanzministerium: „Den Vorschlag, dass das BMF an den Jahrestag 15 Jahre Schuldenbremse im Grundgesetz erinnert, kannte er.“ Die Umsetzung und endgültige Auswahl der Anzeigen sei durch die Kommunikationsabteilung erfolgt.

Teure Strafen möglich

Sollte auch die zuständige Bundestagsverwaltung zu dem Schluss kommen, dass hier ein Fall von illegaler Parteienfinanzierung vorliegt, könnte es für die FDP teuer werden. Normalerweise verhängt die Bundestagsverwaltung in solchen Fällen ein Bußgeld in dreifacher Höhe der illegalen Spende. In diesem Fall also über 100.000 Euro.

Dass sich das Finanzministerium der FDP-Problematik durchaus bewusst gewesen sein könnte, zeigt auch eine Änderung in der Gestaltung der zweiten Anzeige. Statt in Gelb, das Assoziationen mit der FDP wecken könnte, ist die Anzeige nun in Violett gehalten.


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