Freilich #36: Ausgebremst!

Verfassungsgericht billigt Bundesnotbremse

Es ist eine Entscheidung, die für viele Kontroversen sorgen dürfte: Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung gebilligt und Beschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ zurückgewiesen.
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Verfassungsgericht billigt Bundesnotbremse

Symbolbild (CC0)

Es ist eine Entscheidung, die für viele Kontroversen sorgen dürfte: Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung gebilligt und Beschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ zurückgewiesen.

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Karlsruhe. – Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist die Bundesnotbremse kein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte gewesen, da die Beschränkungen in der Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz“ sowie der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems gedient hätten. Auch das Recht auf schulische Bildung sei durch das Verbot von Präsenzunterricht nicht verletzt gewesen. Obwohl die Richter einräumten, dass die Maßnahmen erheblich in verschiedene Grundrechte eingegriffen hätten, seien die Maßnahmen mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen.

Auch wenn die Bundesnotbremse Ende Juni ausgelaufen ist, dürfte die Entscheidung Leitcharakter für die Zukunft haben. Immerhin wurden mehr als 300 Verfassungsbeschwerden und Eilanträge eingereicht, letztere wurden aber direkt im Mai abgewiesen. In sozialen Netzwerken sorgt die Entscheidung bereits jetzt für Kontroversen. „Wieso hat es eigentlich so lange gedauert, die Regierungsstandpunkte 1:1 zu übernehmen?“, fragte etwa ein Nutzer auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.

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