Verfassungsschutz stuft gesamte AfD als „Verdachtsfall“ ein
Nach mehreren AfD-Landesgruppen trifft es nun auch die Bundespartei.
Berlin. – Laut Medienberichten hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am vergangenen Donnerstag die gesamte AfD zum „Verdachtsfall“ erklärt. Das berichteten am Mittwochvormittag „Tagesspiegel“, das ARD-Hauptstadtstudio, „Süddeutsche Zeitung“ und „Spiegel“ unter Berufung auf Verfassungsschutzbehörden. Demnach liegen nach Einschätzung der Behörde „hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung“ vor.
Nachrichtendienstliche Mittel erlaubt
Der Verfassungsschutz kann die AfD nun auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln – etwa durch Einsatz von V-Leuten oder Telefonüberwachung – beobachten. Laut „Spiegel“-Bericht verpflichtete sich der BfV allerdings in einem laufenden Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln dazu, vorerst auf eine geheimdienstliche Überwachung von AfD-Abgeordneten in Bund, Ländern und im EU-Parlament zu verzichten. Dies gelte auch für AfD-Kandidaten bei den anstehenden Wahlen im Jahr 2021. Gegen eine solche öffentliche Einstufung durch den Verfassungsschutz hatte die AfD geklagt.
Der Bundesverfassungsschutz äußerte sich auch deshalb bislang nicht zur neuen Einstufung. „Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich“, teilte eine Sprecherin dem „Spiegel“ mit.
Brandner: „Durchsichtig und rechtswidrig“
Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner kommentierte die Meldungen in einer ersten Stellungnahme folgendermaßen: „Bislang ist nichts offiziell. Es ist durchsichtig und rechtswidrig etwas durchgestochen worden. Das unterstreicht die Instrumentalisierung von Haldenwang (Gemeint ist Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang, Anm. d. Red.) im Sinne der Altparteien und im Hinblick auf die bevorstehenden Landtags- und Bundestagswahlen.“
Bereits im Januar waren Meldungen über eine drohende Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ bekannt geworden (TAGESSTIMME berichtete). „Es ist völlig offensichtlich, dass die AfD dem Verfassungsschutz nicht den geringsten Anlass bietet, um eine Einstufung als Verdachtsfall vorzunehmen“, sagte damals AfD-Chef Jörg Meuthen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und kündigte zugleich juristische Schritte an.
AfD-Klage gegen BfV
Anfang 2019 hatte der Verfassungsschutz die AfD öffentlich als „Prüffall“ eingestuft. Die Partei klagte dagegen und bekam recht. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem BfV, die AfD öffentlich als „Prüffall“ zu bezeichnen.