VfGH: Corona-Ausgehregeln der Regierung waren verfassungswidrig

Die Corona-Verordnung des Gesundheitsministers Rudolf Anschober (Grüne) ging teilweise zu weit.
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VfGH: Corona-Ausgehregeln der Regierung waren verfassungswidrig

Am 13. März 2020 fand eine Pressekonferenz zum Thema „Aktuelles zum Coronavirus“ statt. Im Bild Bundeskanzler Sebastian Kurz (m.) mit Bundesminister Karl Nehammer (r.) und Bundesminister Rudolf Anschober (l.). Fotocredit: (C) BKA / Andy Wenzel

Die Corona-Verordnung des Gesundheitsministers Rudolf Anschober (Grüne) ging teilweise zu weit.

Wien. – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Mittwoch seine mit Spannung erwartete Entscheidung über die von der österreichischen Bundesregierung verhängten Corona-Ausgangsbeschränkungen und Geschäftsschließungen bekannt gegeben. Demnach waren die im März und April gültigen Verordnungen teilweise rechtswidrig.

Kein allgemeines Betretungsverbot

Der VfGH hielt in seiner Begründung fest, dass der Gesundheitsminister Ausgehverbote nur für bestimmte Ort hätte erlassen dürfen. Für ein allgemeines Betretungsverbot des öffentlichen Raumes habe es hingegen keine gesetzliche Grundlage gegeben. Die Verordnung sei daher verfassungswidrig gewesen.

Für rechtswidrig erklärte der VfGH auch die Ungleichbehandlung von Geschäften. Im Zuge der Lockerungen für den Handel durften anfangs nur Geschäfte unter 400 m² öffnen – laut VfGH-Entscheidung ohne sachliche Rechtfertigung.

Anschober reagiert

Gesundheitsminister Anschober reagierte in einer Aussendung auf die VfGH-Entscheidung. „Die heutigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes haben unterschiedliche Auswirkungen. Sie bestärken durch eine Bestätigung des Covid-19-Maßnahmengesetzes die Grundlinie unserer Arbeit, sie erklären aber teilweise Regelungen von nicht mehr in Geltung stehenden Verordnungen für rechtswidrig“, betonte er. Das Entscheidung habe für die Gegenwart keine unmittelbaren Auswirkungen, werde aber „sehr wohl umfassend“ in der zukünftigen Arbeit beachtet werden. Laut Anschoben prüfe man derzeit mögliche Auswirkungen auf laufende Verfahren und bereits ausgesprochene Strafen.

Opposition kritisiert Türkis-Grün

Nach Bekanntwerden der VfGH-Entscheidung ging die Opposition mit der türkis-grünen Regierung hart ins Gericht. „Die Aufhebung der zentralen Verordnungen im Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen durch den Verfassungsgerichtshof zeigt leider den schlampigen Umgang der Regierung mit dem Rechtsstaat“, kritisierte SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried.

Für FPÖ-Chef Norbert Hofer wiederum zeige es deutlich, dass die Bundesregierung nicht in der Lage sei, Österreich sicher und rechtskonform durch die Coronakrise zu führen. „Wenn Ministerien nicht in der Lage sind, Verordnungen zu erlassen, die auch den Gesetzen entsprechen, ist das ein eindeutiges Zeichen dafür, dass die zuständigen Minister mit de Lage überfordert sind“, so Hofer.

Ebenfalls kein gutes Haar an der Regierung ließen die NEOS. „Was jeder Jus-Student im ersten Semester seit Monaten wusste, haben wir jetzt endlich schwarz auf weiß: Diese Regierung hat über Monate bewusst gesetzeswidrig gehandelt“, sieht sich der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak in seiner Kritik an den Corona-Verordnungen bestätigt.


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Über den Autor
Stefan Juritz

Stefan Juritz

Stefan Juritz wurde 1988 in Kärnten geboren und lebt in der Steiermark. In Graz studierte er Germanistik und Philosophie an der Karl-Franzens-Universität. Seit 2022 ist er FREILICH-Chefredakteur.

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