VfGH-Entscheidung: Lockdown für Ungeimpfte und 2G waren gesetzeskonform
Die FPÖ kritisiert die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshof scharf. FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst spricht von „mutmaßlich parteipolitisch motivierten Gefälligkeitsentscheidungen“.
Wien. – Der erste Lockdown für Ungeimpfte war weder gesetz- noch verfassungswidrig. Der Lockdown war „sachlich gerechtfertigt“ und hat nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner Märzsession fest. Auch gegen die Betretungs- und Einlassbeschränkungen, die vom 15. bis zum 21. November 2021 nur für Personen ohne 2G-Nachweis galten, hat der VfGH keine Bedenken. Der Gesundheitsminister habe u.a. nachvollziehbar dargelegt, dass die bereits ab 8. November 2021 eingeführte Maskenpflicht in Betriebsstätten des Handels nicht ausgereicht habe, das rasant steigende Wachstum der Neuinfektionen ausreichend unter Kontrolle zu bringen, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Unterscheidung zwischen Geimpften und Genesenen einerseits und Personen ohne 2G-Nachweis – also etwa Getesteten – andererseits verstieß zudem nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auch die Nachtgastronomie-Regelung vom Sommer 2021, wonach nur Geimpfte und PCR-Getestete Diskotheken, Clubs und Tanzlokale betreten durften, war dem VfGH zufolge „sachlich gerechtfertigt“.
Über den zweiten Lockdown für Ungeimpfte im Winter wird der VfGH im April noch einmal beraten.
FPÖ rotiert
Scharfe Kritik an den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zu mehreren Corona-Maßnahmen kam umgehend von der FPÖ. „Für mich handelt es sich hier um mutmaßlich parteipolitisch motivierte Gefälligkeitsentscheidungen, um die Regierung vor den Folgen ihrer maßlosen, übergriffigen und grundrechtsfeindlichen Corona-Politik zu schützen“, sagte FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst.
Dies werde offensichtlich aus der „fadenscheinigen Begründung“, Ex-Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) habe „vertreterbarerweise annehmen“ können, dass Ungeimpfte ein deutlich erhöhtes Ansteckungs- und Übertragungsrisiko sowie ein deutlich größeres Risiko einer schweren Erkrankung haben. „Das bedeutet im Klartext: Die Regierung verbreitet im Vorfeld mithilfe von ihr ausgesuchter ‚Experten‘ und der durch Millionen-Förderungen angefütterten Medien ihre Propaganda. Und der VfGH attestiert dem Gesundheitsminister in der Folge, dass es vertretbar war, dieser Propaganda, die sich – etwa im Hinblick auf die erhöhte Ansteckungsgefahr durch Ungeimpfte – als grundfalsch erwiesen hat, zu folgen“, so Fürst.
Wenn sich der VfGH künftig bei der Prüfung der Verfassungskonformität von Gesetzen und Verordnungen auf eine pauschale Vertretbarkeitsprüfung zurückziehe, dann kapituliere er als höchste richterliche Instanz vor einer übergriffigen Regierung und läute das Ende des Rechts- und Verfassungsstaats Österreich ein, beklagte Fürst. Die Linie stehe im krassen Gegensatz zur ständigen Rechtsprechung des VfGH in Asylfragen hinsichtlich der Zulässigkeit von Abschiebungen, bei der von einer bloßen Verhältnismäßigkeitsprüfung keine Rede sein könne, sondern zahlreiche überwiegend unerfüllbare Bedingungen gestellt würden, was regelmäßig zur Aufhebung negativer Asylbescheide führe.