Volksbegehren fordert Rücktritt der Bundesregierung

Am 17. September 2020 fand ein Pressestatement zu den Maßnahmen gegen die Krise im Bundeskanzleramt statt. Im Bild (v.l.n.r.) Bundesminister Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler, Bundeskanzler Sebastian Kurz und Bundesminister Rudolf Anschober. Bild: Dragan Tatic / BKA [Redaktionelle Nutzung gestattet]
100.000 Unterschriften braucht es, damit das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden muss.
Wien. – Seit mehreren Tagen läuft die Einleitungsphase des neuen Volksbegehrens, das den Rücktritt der österreichischen Bundesregierung und Neuwahlen fordert. Initiiert wurde das Volksbegehren von oberösterreichischen Corona-Maßnahmen-Kritikern.
„Die Maßnahmen und Verordnungen, seit dem Ausrufen der Pandemie, sind teilweise nicht verfassungskonform und menschlich völlig unangebracht. Sämtliche von der Bundesregierung erlassene Covid-Verordnungen sind nicht evidenzbasiert und eine Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. Wir haben uns daher entschlossen, als weiteres Mittel, zusätzlich zum Protest auf der Straße und dem Druck der Oppositionsparteien dieses Volksbegehren zu initiieren, um unseren Protest auf weiteren Ebenen gegen die Bundesregierung auszuüben“, erklärten die Initiatoren gegenüber dem „Wochenblick“.
500.000 Unterschriften als Ziel
Im Wortlaut des Volksbegehrens heißt es: „Der Nationalrat möge ehestmöglich durch einfaches Bundesgesetz gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXVII. Gesetzgebungsperiode seine Auflösung beschließen. Hierdurch soll der Weg für die unverzügliche Abberufung der gesamten Bundesregierung und die Ernennung einer Expertenregierung bis zur Durchführung von Neuwahlen freigemacht werden.“
Insgesamt benötigt die Initiative 100.000 Unterstützungserklärungen, damit das Volksbegehren im Nationalrat verpflichtend behandelt werden muss. Die Initiatoren haben sich sogar 500.000 Unterschriften als ambitioniertes Ziel gesetzt. Laut Bericht des freiheitlichen Nachrichtenportals „Unzensuriert“ unterzeichneten bereits am ersten Tag mehr als 10.000 Personen.
Das Volksbegehren kann man in jedem Gemeindeamt, Magistrat sowie online auf der Seite des Innenministeriums (HIER) unterschreiben.