Vom Bürgerkrieg ins Gericht: Syrer wegen versuchten Mordes vor Gericht

Mit einem Fleischerbeil griff ein 59-jähriger Syrer im August 2021 seine deutsche Ex-Frau an. Für den versuchten Mord muss er sich nun vor dem Landgericht Darmstadt verantworten.
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Vom Bürgerkrieg ins Gericht: Syrer wegen versuchten Mordes vor Gericht

Symbolbild Messer (CC0)

Mit einem Fleischerbeil griff ein 59-jähriger Syrer im August 2021 seine deutsche Ex-Frau an. Für den versuchten Mord muss er sich nun vor dem Landgericht Darmstadt verantworten.

Obertshausen/Darmstadt. – Allein das Eingreifen von Passanten und eine Not-OP retteten einer Frau aus Obertshausen das Leben. Ihr Ex-Mann Sohil A. griff sie mitten auf der Straße an und versuchte ihr Arme und Beine mit dem Metzgerwerkzeug abzuschlagen. Seitdem kann sie nur die rechte Hand vollständig verwenden, eine Fortbewegung ist ihr nur mit Rollator oder Rollstuhl möglich. Laut Untersuchungen stand der gebürtige Syrer zur Tatzeit nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol, die Schuldfähigkeit wird noch geprüft.

„Er ist eigentlich ein guter Mensch.“

Das Verhältnis der beiden begann 2015. In einem Flüchtlingsheim lernten sie sich kennen, und gemeinsame Freunde erinnern sich früh an die Eifersucht des Mannes. Immer wieder kam es zu Streit, auch Gewalt sei nicht unüblich gewesen. Trotzdem dauerte es fünf Jahre bis zur vorläufigen Trennung von Sohil A. Auch das Hackmesser wurde mit den Worten „Das werde ich irgendwann brauchen“ von A. in den gemeinsamen Haushalt gebracht – zwei Jahre vor der blutigen Tat.

Sammlung trauriger „Einzelfälle“

Zuletzt häufen sich migrantische Gewalttaten. Erst vergangenen Monat wurde die 17-jährige Tabitha E. mutmaßlich von einem 35-jährigen Syrer in Ludwigsburg umgebracht. Der Leichnam der Schülerin wurde in einem nahegelegenen Waldstück gefunden. Die Polizei veröffentliche bisher kaum Details. Lediglich, dass es sich um ein Tötungsdelikt gehandelt habe, steht fest. Der Fall erinnert an den tragischen Fall der 15-jährigen Mia, die 2017 in Kandel durch einen damals noch minderjährigen, unbegleiteten Flüchtling afghanischer Herkunft ermordet wurde. Dieser hatte zu diesem Zeitpunkt keinen Asylstatus mehr in Deutschland.

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