Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission erwägt neuen Anlauf

Die Vorratsdatenspeicherung würde Telekommunikationsdienste dazu verpflichten, Internet- und Telefonverbindungsdaten für eine bestimmte Zeit zu speichern und diese auf Anfrage an Ermittlungsbehörden weiterzugeben.
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Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission erwägt neuen Anlauf

Symbolbild: Pixabay (CC0)

Die Vorratsdatenspeicherung würde Telekommunikationsdienste dazu verpflichten, Internet- und Telefonverbindungsdaten für eine bestimmte Zeit zu speichern und diese auf Anfrage an Ermittlungsbehörden weiterzugeben.

Brüssel. – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte bereits mehrfach, dass die Vorratsdatenspeicherung in der aktueller Fassung nicht rechtens ist. Die EU-Kommission scheint mit ihrem Vorhaben aber trotz allem nicht zu ermüden. Denn im Juni wurden Mitgliedsstaaten in Form eines sogenannten Non-Papers unterschiedliche neue Ansätze präsentiert, wie der Standard berichtet. Mit diesen soll eine erneute, mit dem EuGH-Urteil vereinbare Umsetzung angestrebt werden.

Nationale Regelungen als neuer Vorschlag

Mit der Vorratsdatenspeicherung wären Telekommunikationsdienste dazu verpflichtet, Internet- und Telefonverbindungsdaten für eine bestimmte Zeit zu speichern und diese auf Anfrage an Ermittlungsbehörden weiterzugeben. Zu diesen Daten zählen etwa Anrufprotokolle, Standortdaten und Einordnungen der genutzten IP-Adressen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ein entsprechendes EU-Gesetz aus dem Jahr 2006 wurde vor sieben Jahren vom EuGH wegen des unzulässigen Eingriffs in das Recht auf Privatsphäre aufgehoben. Alle weiteren Versuche zur erneuten Einführung lehnte der Gerichtshof ab.

Im erwähnten Non-Paper listet die Kommission nun drei mögliche Szenarien für einen erneuten Vorstoß auf. Unter anderem wird vorgeschlagen, statt einer Initiative auf EU-Ebene nationale Regelungen zu unterstützen oder EU-weite Leitlinien anzubieten, mit denen die „nationalen Ansätze an die Anforderungen des Gerichtshofs“ angepasst werden könnten.

Auch WhatsApp und Instagram wären betroffen

Sollte ein Hybrid-Ansatz aus nationalen und EU-Maßnahmen diskutiert werden, so würde auch eine Gesetzgebung diskutiert, mit der Anbieter von Kommunikationsdiensten dazu verpflichtet würden, Verkehrs- und Standortdaten an Behörden weitergeben zu müssen. Allerdings würde nicht die Art und Weise reguliert werden, in der staatliche Behörden gesammelte „Daten für Zwecke der nationalen Sicherheit verarbeiten“. Betroffen wären in diesem Fall auch sogenannte Over-the-top-Dienste wie WhatsApp und Instagram.

Patrick Breyer, EU-Abgeordneter der Piraten-Partei, krtisiert, dass auch eine „vermeintlich ‚gezielte Vorratsdatenspeicherung‘ nach den Vorstellungen der EU-Kommission“ noch Millionen unschuldiger Menschen betreffen könnte. Darunter Touristen, aber zum Beispiel auch Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel. Der Europäische Gerichtshof habe zudem auch die pauschale Speicherung für Zwecke der nationalen Sicherheit nur vorübergehend erlaubt. Nun drohe die Kommission allerdings, den Ausnahmezustandd zur Regel zu machen.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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