Wahlkampf und Soziale Medien: Kann die EU Plattformen wie X sperren?

Die Sperrung von Online-Plattformen wird in der EU nicht erst seit gestern diskutiert. Gerade vor den anstehenden Wahlen in Deutschland und Polen nimmt die Debatte wieder an Fahrt auf. Doch wäre eine Sperrung überhaupt möglich?

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Wahlkampf und Soziale Medien: Kann die EU Plattformen wie X sperren?

In Europa nimmt die Diskussion um die Sperrung von Online-Plattformen derzeit wieder an Fahrt auf.

© IMAGO / SOPA Images

Brüssel. – Eine Gruppe von Europaabgeordneten hat in einem Brief an die EU-Chefdiplomatin Kaja Kallas Maßnahmen gegen Social-Media-Plattformen gefordert, die sich nicht an die EU-Vorschriften zur Moderation von Inhalten halten. Hintergrund ist die Sorge um eine Beeinflussung der bevorstehenden Wahlen in Deutschland und Polen.

Schärfere Kritik an Elon Musk und X

Die Fraktionsvorsitzenden der Sozialdemokraten (S&D) und der Liberalen (Renew), Iratxe García Pérez und Valerie Hayer, kritisierten den Einfluss von Elon Musk und seiner Plattform X. Staats- und Regierungschefs wie Emmanuel Macron, Olaf Scholz und Pedro Sánchez äußerten ähnliche Bedenken. Der polnische Außenminister Radosław Sikorski sagte, die Beeinflussung der polnischen Wahlen vom Ausland aus sei illegal.

Im Vorfeld der polnischen Präsidentschaftswahlen im Mai haben die Kandidaten eine harte Haltung gegenüber Social-Media-Plattformen gefordert. Magdalena Biejat vom Linksbündnis Lewica sprach sich für eine vorübergehende Sperrung von X aus und sagte, sie habe diesen Vorschlag bereits mit dem polnischen Digitalminister diskutiert. Gleichzeitig stellte der Sprecher des polnischen Außenministeriums klar, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass Polen die Social-Media-Plattform vor den Wahlen überwacht habe. Er betonte, dass Netzwerk-Desinformation Teil des Wahlprozesses innerhalb und außerhalb der EU geworden sei.

Rechtslage nach dem DSA

Das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) gibt der Kommission die Möglichkeit, gegen Plattformen vorzugehen. Neben hohen Bußgeldern bei wiederholten Verstößen sieht das DSA auch die vorübergehende Sperrung einer Plattform vor, wenn diese weiterhin gegen die Regeln verstößt. Ein dauerhaftes Verbot ist jedoch ausgeschlossen, da die Plattformen bei Einhaltung der Regeln wieder zugelassen werden müssen.

Eine Sperrung kann nur von einem unabhängigen Gericht angeordnet werden, so Zanfir-Fortuna vom Future of Privacy Forum. Zudem fehle eine gesetzliche Frist für den Abschluss von Untersuchungen zur Moderation von Inhalten. Sprecher der EU-Kommission betonten, dass Untersuchungen nur dann abgeschlossen würden, wenn die Ergebnisse vor Gericht Bestand hätten. Derzeit wird über eine Ausweitung der Ermittlungen gegen X nachgedacht, nachdem Elon Musk Alice Weidel, die Spitzenkandidatin der AfD für die Bundestagswahl, interviewt hatte.

Plattformverbote in anderen Ländern

Weltweit gibt es bereits Beispiele für Plattformverbote. Der Oberste Gerichtshof der USA prüft derzeit ein mögliches Verbot von TikTok aus Gründen der nationalen Sicherheit. In Brasilien wurde X 2022 für zwei Monate gesperrt, nachdem die Plattform sich geweigert hatte, Profile zu löschen, die Fehlinformationen über die Wahlen verbreiteten. Auch in Albanien will die Regierung TikTok für ein Jahr verbieten. Premierminister Edi Rama bezeichnete die Plattform als „Schurken der Nachbarschaft“.

Der EU-Rat könnte theoretisch Plattformen als Teil eines Sanktionspakets verbieten, obwohl dies vor allem Staaten betrifft. Sollte Polen vor den Wahlen Social-Media-Plattformen blockieren, droht eine Fragmentierung des digitalen Raums in der EU. Die Europaabgeordneten hoffen, dass sich Kaja Kallas für eine einheitliche europäische Regelung einsetzt, um solche Szenarien zu verhindern.

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