Wiederholungswahl in Berlin erneut mit vielen Pannen

In zahlreichen Wahllokalen wurden laut einer aktuellen Recherche mehr Stimmen verzeichnet als Wähler registriert wurden.

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Wiederholungswahl in Berlin erneut mit vielen Pannen

Abgeordnetenhaus Berlin

© Arild Vågen, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Berlin. - Wie ein jüngst erschienener Bericht der taz aufdeckte, meldeten knapp 14 Prozent aller Wahllokale in Berlin mehr abgegebene Stimmen als Wähler am Wahltag beim Urnengang registriert wurden. Insgesamt handelt es sich um 1.248 Erststimmen und 726 Zweitstimmen. Bei der Zahl der Wahlberechtigten dürfte es diese Differenz eigentlich gar nicht geben. In manchen Wahllokalen ist die Differenz gering, in anderen fast erschreckend hoch: Die taz berichtet von einem Urnenwahlbezirk in Steglitz-Zehlendorf, wo 375 abgegebenen Stimmen nur 275 Wahlberechtigte gegenüberstehen - also 100 Stimmen zu viel. Tatsächlich gibt es dort also keine registrierten Wähler für jede vierte Stimme.

Mögliche Gründe für Pannen werden nicht genannt

Zu den möglichen Gründen für die Stimmendifferenzen und deren Folgen äußerte sich Landeswahlleiter Bröchler nicht. Nach Angaben des Landeswahlleiters werden bei den laufenden Überprüfungen in den Kreis- und Landeswahlausschüssen „offensichtlich fehlerhafte Zahlen korrigiert“. Die Zahlen würden dann korrigiert, wenn es sich um offensichtliche Fehler handele, zum Beispiel um Fehler bei der Erfassung in der Statistik.

Auch andere knappe Ergebnisse erforderten eine besondere Behandlung durch die Wahlleiter. Im Berliner Bezirk Lichtenberg wurde nach einigem Hin und Her der CDU-Direktkandidat Dennis Haustein als Sieger der Wiederholungswahl vom 12. Februar im Wahlkreis 3 festgestellt. Er hat mit 4.254 Stimmen zehn Stimmen mehr als die Zweitplatzierte Claudia Engelmann (4.244) und zieht als Abgeordneter in den Landtag ein. Dies wurde am Montag vom Kreiswahlausschuss festgestellt. Engelmann will das Ergebnis nicht anerkennen. Sie forderte eine komplette „Kontrollzählung“ des gesamten Wahlkreises. Sollte dies nicht geschehen, bevor am 27. Februar das amtliche Endergebnis auf Landesebene feststeht, werde sie den Berliner Verfassungsgerichtshof anrufen, kündigte sie an. Dies schließe einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verschiebung des Zusammentritts des neugewählten Abgeordnetenhauses ein.

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