Dänemark verbietet Vollverschleierung in der Öffentlichkeit

Das öffentliche Tragen einer Vollverschleierung wird in Dänemark künftig mit einer Geldstrafe belegt. Das neue Gesetz tritt am 1. August in Kraft.
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Dänemark verbietet Vollverschleierung in der Öffentlichkeit

Symbolbild (Pixabay/CC0)

Das öffentliche Tragen einer Vollverschleierung wird in Dänemark künftig mit einer Geldstrafe belegt. Das neue Gesetz tritt am 1. August in Kraft.

In Dänemark ist künftig das Tragen einer Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit verboten. Das beschloss das Parlament am Donnerstag, wie die Jungen Freiheit berichtet. Unterstützung erhielt der Gesetzesentwurf der Regierung auch von den Sozialdemokraten.

Geldstrafen für Burkaträgerinnen

Neben Burka und Niqab betrifft das Verbot auch Hüte, Mützen, Schals, Helme und künstliche Bärte, die das Gesicht stark bedecken. Lediglich für Fasching wurde eine Ausnahmeregelung beschlossen. Bei einem Verstoß gegen das Gesetz droht in Zukunft eine Geldstrafe von umgerechnet 135 Euro. Beim vierten Verstoß soll es dann das Zehnfache kosten.

Dem JF-Bericht zufolge sollen Polizisten Burkaträgerinnen nicht zwingen können, die Verschleierung abzunehmen. Demnach habe Justizminister Søren Pape Poulsen zuvor erklärt, dass verschleierte Personen nach Zahlung der Strafe lediglich aufgefordert würden, nach Hause zu gehen.

Das Gesetz tritt mit 1. August 2018 in Kraft. Entsprechende Verhüllungsverbote sind bereits in Frankreich und Österreich gesetzlich verankert.

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