Frankreich: Festgenommene identitäre Aktivisten wieder freigelassen
Am Dienstag kam es in Frankreich zur Verhaftung dreier identitärer Aktivisten wegen deren mutmaßlicher Beteiligung an einer Grenzschutzaktion in den französischen Alpen.
Lyon/Montpellier. – Einen Tag nach der Verhaftung dreier zentraler Mitglieder der patriotischen Géneration Identitaire (GI) mutmaßlich wegen ihrer wahrscheinlichen Teilnahme an einer Aktion am Col d’Echelle (Seehöhe: 1762m) im April 2018, befinden sich die Aktivisten wieder auf freiem Fuß. Das teilte eine der drei betroffenen Personen am Mittwochvormittag auf dem sozialen Netzwerk Twitter mit.
Hochrangige Kader und schwangere Aktivistin
Am Dienstag kam es zuvor zur Festnahme unter anderem des landesweiten Leiters Clément Galant und dem GI-Sprecher Romain Espino. Für besondere Aufregung in der patriotischen Zivilgesellschaft sorgte danach, dass die Polizei auch eine hochschwangere Aktivistin in Gewahrsam nahm – Die Tagesstimme berichtete.
Aktivistin sieht „offensichtlich politische“ Schikane
Ebendiese vermeldete nun auf Twitter die Freilassung aller drei Aktivisten – auf Französisch und Englisch. Der eigene Tatendrang sei nun „stärker als je zuvor“. Sie kündigt außerdem an, in einem Video darzulegen, weshalb es sich beim Vorgehen um eine „offensichtlich politische“ Schikane handle. Die Verfolgung vonseiten der Justiz müsse aufhören:
Grenzschutzaktion in den französischen Alpen
Die Vorwürfe ranken sich rund um eine Aktion in den französischen Alpen, an der über 100 Aktivisten aus mehreren europäischen Ländern teilnahmen. Durch den Bau eines provisorischen Grenzzaunes und einen Patrouillenflug mit einem Hubschrauber wollten sie zeigen, dass eine restriktive Grenzpolitik „sehr wohl möglich“ sei. Man schützte dabei symbolisch mehrere Tage lang einen als beliebtes Einfallstor bekannten Pass.
Einige patriotische Politiker wie Nicolas Bay, Generalsekretär des Rassamblement National, lobten die Friedlichkeit und Wirksamkeit der Aktion. Wenige Wochen später kündigte das Justizministerium jedoch an, strafrechtliche Maßnahmen zu prüfen – wegen angeblicher Amtsanmaßung nach Artikel 433-12 und 433-13/1 des Code pénal. Zu letzterer Provision gibt es in Frankreich bislang keinerlei Judikatur, es handelt sich um vorher de facto totes Recht.
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