Korruption: Haftstrafe für Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy
Der ehemalige Präsident Frankreichs wurde wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Auch sein Anwalt und ein Richter wurden schuldig gesprochen. Sarkozy will nun Berufung einlegen.
Paris. – Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy ist wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt wurden. Davon sind zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dies entschied das Strafgericht in Paris am Montag. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass das ehemalige Staatsoberhaupt Anfang 2014 versucht hat, über seinen Anwalt beim Generalanwalt am Kassationshof, Gilbert Azibert, an vertrauliche Informationen zu gelangen, so berichtet u.a. die französische Tageszeitung Le Monde. Ins Gefängnis muss Sarkozy vermutlich jedoch nicht, da er die verhängte Strafe zu Hause unter elektronischer Überwachung abbüßen kann.
Belastende Mitschnitte von Telefongesprächen
Die Vorwürfe gegen Sarkozy rührten aus Mitschnitten von Telefongesprächen, welche er mit seinem Anwalt, Thierry Herzog, führte. Über die Rechtmäßigkeit dieser Abhöraktion hätte es laut Bericht des Redaktionsnetzwerk Deutschland, „heftigen Streit“ gegeben. Durch die Mitschnitte wurde in der Gerichtsverhandlung bekannt, dass Sarkozy sich regelmäßig unter dem Decknamen „Paul Bismuth“ mit seinem Anwalt austauschte. – Wohl in dem Versuch Abhöraktionen zu erschweren.
Über Herzog soll Sarkozy versucht haben bei Richter Azibert Einblick in vertrauliche Justizakten zu erhalten, die sich um damalige Ermittlungen gegen seine Person drehten. Im damaligen Fall ging es um den Vorwurf, er habe die geistige Schwäche der L’Oréal-Erbin und Milliardärin Liliane Bettencourt ausgenutzt, um Geld von ihr zu erhalten. Das Verfahren wurde eingestellt. Im Gegenzug zu den vertraulichen Informationen soll Sarkozy angeboten haben, dem Richter bei der Bewerbung um einen Posten im Fürstentum Monaco zu unterstützen.
Neben Sarkozy haben auch sein Anwalt Thierry Herzog und Richter Gilbert Azibert Haftstrafen von jeweils drei Jahren erhalten, davon ebenfalls zwei Jahre auf Bewährung. Hinzukommend darf Herzog die nächsten fünf Jahre keiner anwaltlichen Tätigkeit nachkommen.
Weiterer Prozess für Sarkozy schon Mitte März
Wie die Le Monde weiter berichtet, hat Sarkozys Anwältin bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Nach diesem „extrem strengen“ und „völlig unbegründeten und ungerechtfertigten“ Urteil, sei Sarkozy „ruhig, jedoch entschlossen, weiterhin seine Unschuld zu beweisen“, so die Anwältin.
Wird Berufung eingelegt, ist das Urteil gegen Sarkozy vorerst nicht vollstreckbar. Jedoch wartet bereits Mitte März der nächste Prozess auf den ehemaligen französischen Präsidenten. Hier wird er sich dem Vorwurf der illegalen Finanzierung seiner erfolgslosen Wiederwahlkampagne im Jahr 2012 stellen müssen. Zudem ermittle die Justiz auch wegen des Verdachts einer finanziellen Unterstützung Libyens für seinen erfolgreichen Präsidentenwahlkampf im Jahr 2007, heißt es in der Le Monde weiter. Sarkozy weist auch hier alle Vorwürfe zurück.