Niederlande: Burka-Verbot in öffentlichen Einrichtungen tritt in Kraft

Nach einer langanhaltenden Debatte in der Niederlande tritt nun das geplante Burka-Verbot in Kraft. Das Verbot gilt für öffentliche Einrichtungen.
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Niederlande: Burka-Verbot in öffentlichen Einrichtungen tritt in Kraft

Symbolbild (Pixabay/CC0)

Nach einer langanhaltenden Debatte in der Niederlande tritt nun das geplante Burka-Verbot in Kraft. Das Verbot gilt für öffentliche Einrichtungen.

Den Haag. – Betroffen von dem Verbot sind beispielsweise Krankenhäuser, Schulen und sonstige öffentliche Ämter. Protest gegen die Durchsetzung wurde unter anderem von Polizeibeamten bereits angekündigt. Das Gesetz wurde bereits 2016 verabschiedet, tritt aber erst mit dem heutigen 1. August 2019 in Kraft.

„Gesichtsbedeckende Kleidung“ betroffen

Konkret bezieht sich das Verbot auf das Tragen von „gesichtsbedeckender Kleidung“ im öffentlichen Raum. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete, forderte das niederländische Innenministerium die Kommunen zur Durchsetzung des Verbots auf. 

Neben Burkas sind auch Sturmhauben vom neuen Gesetz betroffen. Nimmt eine betroffene Person nach der Aufforderung durch einen Beamten die „Gesichtsbedeckung“ nicht ab, droht ihr nun eine Geldstrafe von mindestens 150 Euro. Ob das Verbot in der Realität jedoch tatsächlich umgesetzt werden wird, ist jedoch fraglich.

Widerstand von Beamten gegen das Verbot

Der „Spiegel“ berichtete, dass bereits Widerstand gegen das Verbot angekündigt wurde – teilweise von Beamten. So sprachen sich mehrere Krankenhäuser, Polizisten und andere öffentliche Ämter gegen die Durchsetzung des Verbots aus. Auch ganze Städte wollen sich offenbar nicht an das neue Gesetz halten, so beispielsweise Amsterdam.

Das Innenministerium zeigte sich verärgert über die Reaktion und erklärte dazu wörtlich: „Gesetze gelten auch für Amsterdam.“ Die muslimische Partei NIDA kündigte an, die Strafen bei Verstößen gegen das Gesetz im Fall einer tatsächlichen Durchsetzung zahlen zu wollen.

Verbotsdiskussion auch in Deutschland

Die Niederlande reiht sich in die immer länger werdende Liste an europäischen Ländern, welche die Vollverschleierung teilweise oder ganz verbieten. In Österreich, Frankreich, Lettland, Bulgarien, Belgien und Dänemark gelten etwa generelle Verschleierungsverbote. Hinzu kommen regionale Einschränkungen in Italien, Spanien und in der nicht der EU angehörigen Schweiz.

Auch in Deutschland wird über ein Verbot diskutiert. So sagte Alice Weidel (AfD) auf Anfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Schon aus Gründen der Sicherheit ist es wichtig, dass ein menschliches Gesicht in der Öffentlichkeit erkennbar ist.“ Bislang gelten solche Verbote trotz politischer Absichten durch mehrere Lager nur in wenigen Bundesländern, darunter Bayern und dort auch nur für einige Berufsgruppen wie Beamte.


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Über den Autor

Joshua Hahn

Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

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