Pariser Terrorprozess: Hauptangeklagter muss lebenslang in Haft
Der Hauptangeklagte Salah A. wurde nach den islamistischen Anschlägen in Paris vor ungefähr sieben Jahren wegen Mordes und versuchten Mordes in Verbindung mit einer terroristischen Vereinigung zu lebenslanger Haft verurteilt.
Paris. – Der 32-jährige Islamist und Drahtzieher bei den Anschlägen 2015 im Pariser Konzertsaal „Bataclan“ sowie Kneipen und Bars wurde von einem Pariser Schwurgericht zu einer lebenslangen Haft ohne Aussicht auf vorzeitige Haftentlassung verurteilt. Damit sprach das Gericht die Höchststrafe aus – ein für französische Verhältnisse äußert seltener Vorgang. Neben Salah A. wurden weitere 18 von 20 Angeklagten in allen Punkten für schuldig befunden und verurteilt. Die Haftstrafen reichen dabei von zwei Jahren bis lebenslang.
130 Tote und 350 Verletzte bei Anschlag
Die Verurteilten stehen in Verbindung zu einem der größten islamistischen Terroranschläge Europas: Am 13. November stürmten radikale Islamisten unterschiedliche Veranstaltungsorte in Paris und töteten dabei 130 Menschen, 350 weitere wurden teilweise schwer verletzt. Mehrere Selbstmordattentäter sprengten sich bei einem Fußball-Länderspiel zwischen den Mannschaften von Deutschland und Frankreich vor dem Stadion unter den Fußballfans in die Luft. Andere Terroristen trugen Kriegswaffen und schusssichere Westen. Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) reklamierte die Anschläge für sich.
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Salah A. gilt als einziger Überlebender der Kerntruppe. Weitere Täter starben entweder bei den Selbstmordanschlägen oder in Schusswechseln mit den französischen Sicherheitsbehörden. Es wird zudem vermutet, dass einige der verantwortlichen Islamisten entkamen und später in der vom IS destabilisierten Region in Syrien und im Irak umkamen. Ein weiterer Verdächtiger sitzt aktuell noch in der Türkei in Haft. Der Hauptangeklagte Salah A. räumte vor Urteilsverkündung Fehlverhalten ein, ohne damit das Gericht zu überzeugen.
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