Rumänische Wahlkommission stoppt Georgescus Präsidentschaftskandidatur
Die rumänische Wahlkommission hat die Kandidatur von Calin Georgescu abgelehnt. In der Hauptstadt kam es daraufhin zu heftigen Protesten.
Bukarest. – Die rumänische Wahlkommission hat die Kandidatur des rechtspopulistischen Politikers Calin Georgescu für die Präsidentschaftswahl am 4. Mai abgelehnt. Die am Sonntag bekannt gegebene Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Georgescu kann bis zum 15. März beim Verfassungsgericht Berufung einlegen und eine neue Kandidatur einreichen.
Proteste in Bukarest eskalieren
Nach der Entscheidung versammelten sich in Bukarest hunderte Anhänger Georgescus zu Protesten. Aufgebrachte Demonstranten durchbrachen die Polizeiabsperrung vor dem Sitz der Wahlkommission. Die Polizei reagierte mit Tränengas. Bereits vor der offiziellen Bekanntgabe war in den rumänischen Medien über einen möglichen Ausschluss Georgescus spekuliert worden.
George Simion, Vorsitzender der rechtspopulistischen Partei AUR, kommentierte die Entscheidung auf Facebook: Der „Staatsstreich vom 6. Dezember“ gehe in die Fortsetzung. An diesem Tag hatte das Verfassungsgericht die erste Runde der Präsidentschaftswahl wegen Unregelmäßigkeiten bei der Wahlkampffinanzierung annulliert.
Entscheidung ohne offizielle Begründung
Die Wahlkommission stimmte mit zehn zu vier Stimmen für den Ausschluss Georgescus. Eine offizielle Begründung für die Entscheidung liegt bislang nicht vor. Laut rumänischen Medienberichten waren unvollständige Unterlagen ausschlaggebend.
Georgescu hatte seine Kandidatur am Freitag mit 324.000 Unterstützungserklärungen eingereicht – weit mehr als die erforderlichen 200.000. Bis Sonntagnachmittag waren 1.200 Einsprüche gegen seine Kandidatur bei der Kommission eingegangen.
Georgescu spricht von „Tyrannei“
Calin Georgescu kritisierte die Entscheidung scharf. Auf der Plattform X schrieb er, dass „Europa in eine Diktatur ausgeartet“ sei und er „in einer Tyrannei“ lebe. Trotz des Rückschlags kann er die Entscheidung vor dem Verfassungsgericht anfechten und erneut Unterschriften sammeln.
Medienberichten zufolge spielten die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Politiker bei der Entscheidung der Wahlkommission keine Rolle. Die rumänische Staatsanwaltschaft hatte Ende Februar Anklage gegen Georgescu erhoben. Ihm werden Anstiftung zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, falsche Angaben zur Wahlkampffinanzierung sowie die Gründung einer faschistischen und antisemitischen Organisation vorgeworfen. Georgescu bestreitet die Vorwürfe und befindet sich unter Auflagen auf freiem Fuß.