Ukrainerin muss Schweden verlassen, während Terrorverdächtiger aus Syrien bleiben darf
In Schweden sorgt der Fall der 18-jährigen Lena für Empörung. Trotz erfolgreicher Integration soll sie abgeschoben werden, während ein Terrorverdächtiger im Land bleiben darf.
Der Fall der 18-jährigen Lena sorgt derzeit für Aufsehen.
© IMAGO / Pond5 ImagesStockholm/Czernowitz. – In Schweden sorgt derzeit der Fall der 18-jährigen Lena für Aufregung. Sie kam im Alter von acht Jahren aus der Ukraine nach Schweden, soll dort demnächst ihr Abitur machen und will danach in Teilzeit in der Altenpflege arbeiten. Doch nun soll sie abgeschoben werden – nur zwei Monate nach ihrer Volljährigkeit bekam sie laut Medienberichten von der schwedischen Migrationsbehörde die Aufforderung, das Land zu verlassen. Besonders brisant ist der Fall, weil das Land gleichzeitig dem Terrorverdächtigen Faris Al Abdullah trotz schwerer Straftaten und eines laufenden Verfahrens die Aufenthaltserlaubnis nicht entziehe, wie die schwedische Nachrichtenseite Samnytt berichtet.
Ein gutes Leben, ein unerwartetes Ende
Die 18-jährige Lena Bezhenar stammt laut dem Bericht aus Czernowitz in der Ukraine. Nachdem ihre Familie 2014 nach Schweden geflohen sei, habe sich Lena dort ein neues Leben aufgebaut. Sie sei unauffällig, spreche perfekt Schwedisch und sei im letzten Jahr ihrer Schulausbildung. Allerdings hätten die Eltern von Lena 2014 Asyl für sich, für sie und ihre Geschwister beantragt. Im Spätsommer 2016 sei der Asylantrag der Familie abgelehnt worden.
Lenas Vater habe jedoch später eine Arbeitsstelle gefunden und habe erneut eine Aufenthaltserlaubnis als Arbeitnehmer beantragen können. Auch die Kinder der Familie hätten eine Aufenthaltserlaubnis als „Familienangehörige eines Arbeitnehmers“ erhalten. Allerdings sei die Aufenthaltserlaubnis für diese Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen befristet und werde jeweils um zwei Jahre verlängert. So sei es beispielsweise nicht möglich, mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis die Staatsbürgerschaft zu beantragen, heißt es in dem Bericht weiter.
Familie will Berufung einlegen
Im Oktober 2021, als Lena 15 Jahre alt wurde, habe sie ihren letzten Verlängerungsantrag bei der schwedischen Migrationsbehörde eingereicht. Danach hätten die Mühlen der Behörde langsam gemahlen. Am 5. Dezember 2024 habe ihr Vater eine positive Nachricht erhalten. Er arbeite, sei gesetzestreu und bekomme endlich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Schweden. Er dürfe also bleiben. Lena hingegen gilt nach ihrem 18. Geburtstag nicht mehr als „Familienangehörige eines Arbeitnehmers“, ihr Antrag werde daher gesondert bearbeitet und plötzlich drohte ihr die Abschiebung. Auch einem älteren Bruder drohe die Abschiebung, bei einer Schwester stehe die Entscheidung noch aus.
Das Leben könne in einer Sekunde auf den Kopf gestellt werden, sagt Lena im Gespräch mit Samnytt. „Du hast dein ganzes Leben hier gelebt und dann können sie in so kurzer Zeit über dein Leben entscheiden“. Trotz aller Bemühungen und dem Wunsch, sich in Schweden eine Zukunft aufzubauen, müsse sie laut Bescheid das Land innerhalb von vier Wochen verlassen – sonst drohe ihr eine Wiedereinreisesperre. Die Familie wolle jedoch Berufung einlegen und hoffe, dass die Behörden Lena wenigstens noch das Abitur ermöglichen. „Im Moment hoffen wir, dass ich die Schule beenden kann“, erklärt sie. Doch die Chancen auf eine positive Wendung stünden schlecht.
Terrorverdächtiger bleibt
Faris Al Abdullah, der 2018 mit seiner Familie aus Syrien nach Schweden gekommen sei, habe einen ganz anderen Weg hinter sich. Bei ihm und seiner Familie habe es laut Samnytt weniger als zwei Monate gedauert, bis die gesamte Familie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten habe. Später sei der Vater des Syrers straffällig geworden, doch das habe nichts an der Aufenthaltsgenehmigung geändert. Die Vorstrafen des Vaters des heute 18-Jährigen hätten auch nicht verhindert, dass Faris später die schwedische Staatsbürgerschaft erhalten habe. Inzwischen sei der 18-Jährige mehrfach vorbestraft und sitze wegen Terrorismusverdachts in Untersuchungshaft.
Was bei Lena zur Ausweisung führt, scheint bei Faris laut Medienbericht kein Hindernis zu sein. Ein drastischer Unterschied, der die Frage aufwirft, warum jemand wie Lena, die sich gut in die schwedische Gesellschaft integriert hat, nun abgeschoben werden soll, während ein Terrorverdächtiger im Land bleiben darf.