Wegen Grenzaktion: Französischen Identitären droht Anklage

Am 23. April trafen sich Identitäre aus mehreren europäischen Ländern um die französisch-italienische Grenze zu sichern. Nun droht ihnen in Frankreich strafrechtliches Ungemach – unter Anderem wegen einer noch nie zuvor angewandten Rechtsprovision. 
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Wegen Grenzaktion: Französischen Identitären droht Anklage

Aktivisten von „Defend Europe: Mission Alps“ beobachten die Vorgänge an der französisch-italienischen Grenze. Bild: Generation Identitaire / Screenshot Twitter

Am 23. April trafen sich Identitäre aus mehreren europäischen Ländern um die französisch-italienische Grenze zu sichern. Nun droht ihnen in Frankreich strafrechtliches Ungemach – unter Anderem wegen einer noch nie zuvor angewandten Rechtsprovision. 

Bei der Aktion am Col de l’Echelle errichteten die Aktivisten  unter anderem einen Grenzzaun und flogen mit Hubschraubern eine Patrouille. Damit wollten sie den Behörden zeigen, dass eine restriktive Grenzpolitik „sehr wohl möglich“ sei – Die Tagesstimme berichtete. Im Zuge ihrer Aktivitäten trafen sie tatsächlich auf Migranten und brachten diese zu einem nahegelegenen Grenzposten.

„Handlungen, die Beamten vorbehalten sind“

Wie Le Dauphine berichtet, droht ihnen nun eine Verfolgung nach dem französischen Strafrecht. Während die Erregung der Aufmerksamkeit der Grenzbeamten durch die Identitären nicht strafrechtlich relevant ist, ermitteln die Behörden nun wegen eines Verstoßes gegen Artikel 433-12 des Code pénal. Die Provision ist vergleichbar mit dem heimischen Vergehen der Amtsanmaßung (§314 StGB) und bestraft jeden Menschen, der sich ohne Titel in die Ausübung einer öffentlichen Behördenhandlung durch Handlungen, die den Beamten derselben vorbehalten sind, einmischt. Zuwiderhandlungen sind mit drei Jahren Haft sowie 45.000 Euro Bußgeld bedroht.

Darüber hinaus wird geprüft, ob es sich außerdem gegen einen Verstoß gegen den benachbarten Artikel 433-13/1 handelt. Dieser stellt jegliche Aktivitäten unter Strafe, welche die Ausübung einer öffentlichen Funktion durch dafür befugte Beamte oder Institutionen stört. Die Höchststrafe unter diesem Paragraphen sind ein Jahr Haft sowie 15.000 Euro an Strafe. Beide Vorwürfe betreffen den Aufgriff der Migranten, welcher nach Ansicht des französischen Justizministerium einem eigenmächtigen Abschiebeversuch gleichkäme.

Artikel 433: Wenig Judikatur

Dies ergeht aus einem Rundschreiben hervor, welches der Beauftragte für Kriminalangelegenheiten und Begnadigungen im Justizministerium, Rémy Heitz, beauftragte. Die Überwachung der Grenzen, zumal unter Zuhilfenahme von Hindernissen, stelle eine Behinderung der Bewegungsmöglichkeiten von Migranten dar. Dabei handle es sich vermutlich um eine beabsichtigte Behinderung der Polizeiarbeit.

Brisant: Bei der zweiten Provision, welche den französischen Identitären nun vorgeworfen wird (Art. 433-13/1), gibt es bislang keinerlei Rechtsprechung in Frankreich. Deshalb bleibt den Gerichten ein breiter Interpretationsspielraum, ein allfälliger Schuldspruch könnte damit außerdem einen Präzedenzfall im Hinblick auf aktivistische Aktivitäten verschiedenster Protestgruppen bilden.

Kritik in sozialen Medien

Bereits seit Anfang Mai sind sämtliche Facebook-Seiten der Generation Identitaire – einschließlich jener des Projekts Defend Europe nicht mehr erreichbar. Dennoch rief das Memorandum in sozialen Medien einige Kritik hervor. Einige Kommentatoren gingen mit der Regierung hart ins Gericht. Ein User warf dieser sogar vor, bei der Vorschreibung einer extensiven Rechtsauslegung begehe diese einen Betrug am Rechtsstaat:

Unverständnis äußerten diverse weitere Kommentatoren, wie etwa Ludovic Lemoues, der Chef der nicht im Parlament vertretenen rechten Splitterpartei FPR. Macron wolle, dass man mit dem Terrorismus leben lerne, gleichzeitig verfolge man aber jene, welche die Grenzen schützen wollten. Dies sei unverantwortlich. Erst am Samstag erschütterte in Paris ein mutmaßlich islamistisch motivierter Terrorangriff die Grande Nation.

FN-Vizechef verteidigte identitäre Aktion

Bereits unmittelbar nach der Aktion in den Alpen hatten einige Politiker des Front National (FN) den Einsatz der Identitären gelobt. FN-Vizechef Nicolas Bay sprach im französischen Fernsehen von einer „symbolische Aktion, die wirksam war“. Diese sei „vollkommen friedlich“ ausgeführt worden und habe das Problem der fehlenden Grenzkontrollen aufgezeigt – Die Tagesstimme berichtete.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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