Amtsgericht Baden-Baden: Seniorenheim darf keine Asylunterkunft werden

Das Amtsgericht Baden-Baden hat entschieden: Die Umwandlung des Schwarzwaldwohnstifts in eine Unterkunft für Asylbewerber ist unzulässig. Ein Sieg für die Senioren, die sich gegen Lärm und Belästigungen gewehrt hatten.

/
/
1 Minute Lesezeit
Amtsgericht Baden-Baden: Seniorenheim darf keine Asylunterkunft werden

Das Amtsgericht Baden-Baden hat die Umwidmung gestoppt.

© IMAGO / Dirk Sattler

Baden-Baden. – Ein Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden hat die teilweise Umwidmung des Schwarzwaldwohnstifts zu einer Unterkunft für Asylbewerber für rechtswidrig erklärt. Das berichtete die Junge Freiheit. Die Entscheidung ist das Ergebnis einer Klage von 19 Besitzern von Apartments in der Seniorenresidenz, die sich gegen die Umwandlung ihrer Wohnungen in Unterkünfte für Migranten gewehrt hatten.

Das Gericht stellte fest, dass die ursprünglichen Verträge für das Schwarzwaldwohnstift aus den 1980er Jahren eine klare Bestimmung enthalten, die das Gebäude ausschließlich als Seniorenwohnstift vorsieht. Diese Regelung war laut dem Gericht nicht zu ändern, selbst wenn die Stadt Baden-Baden ein attraktives finanzielles Angebot gemacht hatte. Die Umwandlung in eine Unterkunft für Asylbewerber wurde daher als unzulässig erklärt.

Konflikte unter Eigentümern

Laut der Klage hatten sich die älteren Bewohner der Residenz über erhebliche Störungen durch die neuen Mieter beschwert, darunter Lärm und andere Belästigungen. Die Stadt Baden-Baden hatte einige der Wohnungsbesitzer mit dem Versprechen höherer Mieten dazu bewegt, ihre Einheiten an die Stadt zu vermieten, die diese für die Unterbringung von Migranten nutzen wollte. Dies führte zu einem erheblichen Streit unter den Eigentümern, da einige gegen die Umwidmung waren.

Das Gericht befand auch, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft und deren Verwaltung eine Eigentümerversammlung im Juni 2023 ausgenutzt hatten, um die Umwidmung durchzusetzen. Diese Versammlung war laut Informationen von der Welt nur schwach besucht gewesen, und die Mehrheit der anwesenden Mitglieder hatte den Beschluss gefasst, die ursprünglichen Verträge zu umgehen.

Forderungen der betroffenen Senioren

Leon Meyer-Vogelfänger, ehemaliger Kultur-Staatssekretär von Sachsen-Anhalt und Bewohner des Schwarzwaldwohnstifts, äußerte sich scharf zu den Entwicklungen. Er forderte in einem Interview mit Welt die sofortige Rückkehr zur ursprünglichen Nutzung des Wohnstifts als Seniorenresidenz. Meyer-Vogelfänger kritisierte die Umwidmung als Versuch, durch höhere Mieterträge die ursprünglichen Bewohner aus der Einrichtung zu drängen.

Wie schnell die Asylbewerber das Schwarzwaldwohnstift verlassen müssen, ist noch unklar. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig, und es besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Baden-Baden Berufung einlegt. Die rechtlichen Auseinandersetzungen könnten sich über Jahre hinziehen. Bis zur endgültigen Klärung bleibt der Status der Einrichtung offen.

Kann FREILICH auf Ihre Unterstützung zählen?

FREILICH steht für mutigen, konservativ-freiheitlichen Journalismus, der in einer zunehmend gleichgeschalteten Medienlandschaft unverzichtbar ist. Wir berichten mutig über Themen, die oft zu kurz kommen, und geben einer konservativen Öffentlichkeit eine starke Stimme. Schon mit einer Spende ab 4 Euro helfen Sie uns, weiterhin kritisch und unabhängig zu arbeiten.

Helfen auch Sie mit, konservativen Journalismus zu stärken. Jeder Beitrag zählt!