Impfgerücht: Kickl verliert Klage gegen PR-Berater Rosam

Der PR-Berater Wolfgang Rosam hatte das Gerücht verbreitet, FPÖ-Chef Herbert Kickl könnte heimlich gegen Corona geimpft sein. Kickl klagte dagegen und verlor nun vor dem Handelsgericht Wien.
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Impfgerücht: Kickl verliert Klage gegen PR-Berater Rosam

Herbert Kickl (FPÖ)

© C.Stadler/Bwag, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Der PR-Berater Wolfgang Rosam hatte das Gerücht verbreitet, FPÖ-Chef Herbert Kickl könnte heimlich gegen Corona geimpft sein. Kickl klagte dagegen und verlor nun vor dem Handelsgericht Wien.

Wien. – FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl hat eine Klage wegen ehrenrühriger und kreditschädigender Aussagen gegen den ÖVP-nahen PR-Berater und Falstaff-Herausgeber Wolfgang Rosam vor dem Handelsgericht Wien verloren. Hintergrund ist ein Auftritt Rosams beim Sender oe24.at im vergangenen Herbst: Damals hatte der PR-Berater gemeint, dass ihm ein Gerücht über eine heimliche Corona-Impfung von FPÖ-Chef Kickl zu Ohren gekommen sei: „Es gibt ja ganz böse Zungen, muss ich aufpassen, was ich jetzt sage. Ich sage jetzt nicht, dass es so ist, aber ich habe gehört, er wäre schon geimpft, heimlich. Ja, also wenn man das beweisen könnte, das wäre natürlich der Überhammer, dann hätten wir morgen einen Rücktritt.“

Kickl präsentierte daraufhin öffentlich einen negativen Antikörpertest, um zu beweisen, dass er nicht gegen Corona geimpft sei. Außerdem klagte er den PR-Berater auf Unterlassung und Widerruf. Doch wie die Wiener Wochenzeitung „Falter“ berichtet, wies das Handelsgericht die Klage in einem Urteil vom Montag ab.

Auszug aus dem Urteil

„Die Grenzen zulässiger Kritik an Politikern in der Ausübung ihres öffentlichen Amts sind im Allgemeinen weiter gesteckt als bei Privatpersonen, weil sich Politiker unweigerlich und wissentlich der eingehenden Beurteilung ihrer Worte und Taten durch die Presse und die allgemeine Öffentlichkeit aussetzen. Politiker müssen daher einen höheren Grad an Toleranz zeigen, besonders wenn sie selbst öffentliche Äußerungen tätigen, die geeignet sind, Kritik auf sich zu ziehen“, zitierte der „Falter“ aus dem Urteil. Außerdem habe Rosam selbst eingeräumt, das Gerücht käme von „bösen Zungen“: „Damit hat der Beklagte aber auch unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht, dass es sich dabei lediglich um ein Gerücht über den Kläger handelt, er sich selbst nicht mit diesem identifiziert und selbst auch nicht behauptet bzw. weiß, ob dieses Gerücht wahr sei.“


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