Mecklenburg-Vorpommern: 80 türkische Kinder für eine Schule mit 300 Schülern

Die Gemeinde Cambs bei Schwerin zählt nur etwas mehr als 600 Einwohner. Auf dem dortigen Schulcampus werden derzeit rund 300 Schüler unterrichtet. Nun sollen bis zu 80 türkischstämmige Schüler hinzukommen.

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Mecklenburg-Vorpommern: 80 türkische Kinder für eine Schule mit 300 Schülern

Die Politik weist auf mangelnde Integration hin.

© IMAGO / Funke Foto Services

Cambs. – Die geplante Beschulung nichtdeutscher Kinder und Jugendlicher in Cambs sorgt für Kontroversen. Wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, sollen bis zu 80 vor allem aus der Türkei stammende Kinder an der Regionalen Schule mit Grundschule in Cambs unterrichtet werden. Dies löste Bedenken aus, da die Schule bereits unter einer „extrem angespannten“ Personalsituation leide. Derzeit werden etwas mehr als 300 Schüler von 26 Lehrern in 15 Klassen unterrichtet. Die Gemeinde Cambs zählt 621 Einwohner. Sie gehört zum Amt Crivitz und liegt in der Nähe der Landeshauptstadt Schwerin.

Türkische Kinder für eine kleine Gemeinde

Jan-Phillip Tadsen, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, kritisierte die Entscheidung und weist auf die mangelnde Integration hin. Die Verteilung der Bildungsressourcen benachteilige deutsche und nichtdeutsche Schüler. Tadsen fordert eine umfassende Überarbeitung der migrationspolitischen Strategie. Die Landesregierung erklärte, dass die Beschulung der nichtdeutschen Schüler nach dem Bildungskonzept erfolgen soll. Zur Unterstützung der Integration sollen Vorklassen eingerichtet werden. Die Verweildauer in diesen Klassen soll 24 Monate nicht überschreiten.

Bezüglich baulicher und struktureller Veränderungen verweist die Regierung auf den Schulträger. Es liege in der Verantwortung des Amtes Crivitz und des Landkreises Ludwigslust-Parchim, entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Die Entscheidung über die Beschulung werde nach dem Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern getroffen. Die Zuweisung zur DaZ-Standortschule erfolgt entsprechend der pädagogischen Konzeption. Eine weitere kommunale Abstimmung obliege dem Schulträger.

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