Nach tödlichem Tritt: Marokkanischer Täter kommt in Psychiatrie statt Haft

Ein junger Marokkaner soll im vergangenen Jahr einen 55-Jährigen in Uelzen eine Treppe hinuntergetreten haben. Der Mann starb. Doch der Angeklagte muss nicht ins Gefängnis.

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Nach tödlichem Tritt: Marokkanischer Täter kommt in Psychiatrie statt Haft

In diesem Bahnhof in Niedersachsen soll der Marokkaner einen anderen Mann eine Treppe hinuntergestoßen haben. Der Mann erlag seinen Verletzungen.

© IMAGO / Schöning

Lüneburg/Uelzen. – Das Landgericht Lüneburg hat am Montag entschieden, dass der 19-jährige Angeklagte, der am Bahnhof im niedersächsischen Uelzen einen Mann eine Treppe hinuntergestoßen haben soll, nicht in Haft muss, sondern stattdessen dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Das Gericht folgte damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. „Er hat den Tod billigend in Kauf genommen“, sagte die Vorsitzende Richterin Silja Precht.

Psychische Erkrankung als Ursache

Ein Gutachter diagnostizierte bei dem Angeklagten, bei dem es sich laut Nius-Bericht um einen Marokkaner handelt, eine psychische Erkrankung aus dem „schizophrenen Formenkreis“, möglicherweise ausgelöst durch Drogenkonsum. Laut Precht habe der junge Mann von Menschen mit verschiedenen Gesichtern und einem Metallstab im Bauch berichtet, mit dem er kommuniziere. Zudem habe er behauptet, eine frühere Freundin habe ihn verhext. „Letztlich steht man vor dem Dilemma, das irrationale Denken und Handeln im Wahn rational erklären zu wollen“, so der Gutachter.

Der 19-Jährige war wegen Raubes mit Todesfolge nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, gilt aber wegen seiner psychischen Erkrankung als schuldunfähig. Über die Fortdauer der Unterbringung werde jährlich entschieden, sie könne aber sehr lange dauern, sagte ein Gerichtssprecher laut NDR.

Tatmotiv bleibt unklar

Der Angeklagte schwieg während des gesamten Verfahrens und verzichtete auch auf ein Schlusswort. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er es auf das Handy des Opfers abgesehen hatte. „Das Opfer hätte eigentlich schon in Lüneburg aussteigen sollen, hatte den Halt aber wohl verschlafen und stand dann mit seinem Handy auf der Treppe am Bahnhof in Uelzen, um mutmaßlich die nächsten Verbindungen zu suchen“, sagte Staatsanwalt Konstantin Paus. Nach dem Treppensturz habe der Angeklagte das Handy an sich genommen.

Auch das Alter des Angeklagten bleibt umstritten. Während er zunächst als im Jahr 2005 geboren galt, tauchte später ein Reisedokument auf, das ihn als im Jahr 2000 geboren auswies, wie der NDR weiter berichtet.

Beschuldigter war bereits polizeibekannt

Die zentrale Zeugenaussage kam von einer Bahnmitarbeiterin, die den Vorfall beobachtet hatte. „Eine Bahnmitarbeiterin hat das größte Puzzlestück in diesem Verfahren geliefert“, betonte Paus. Sie habe den Angeklagten zunächst „fröhlich hüpfend“ wahrgenommen, bevor sie ihn in der Nähe der Treppe gesehen habe. Kurz darauf habe er einem 55-jährigen Mann gegen die Brust getreten. Dieser erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und starb noch am Tatort.

Bereits am Tag vor der Tat war der 19-Jährige mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Nach Angaben der Polizei hatte er eine Handtasche gestohlen und am Zentralen Omnibusbahnhof einem 31-Jährigen ins Gesicht geschlagen. Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurde er in Gewahrsam genommen, um 21 Uhr aber wieder entlassen – viereinhalb Stunden vor dem tödlichen Vorfall. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten ließ offen, ob er Berufung einlegen wird.

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