Recherche aus Niedersachsen beweist: Kaum jemand ist „divers“
Eine Umfrage in einer niedersächsischen Region belegt, dass sich dort kaum jemand als „divers“ bezeichnet. Damit wird die Kritik vieler Beobachter bestätigt, dass es sich bei dieser Politik vor allem um eine Effekthascherei handelt.
Braunschweig. – Für die regierenden linken Politiker ist die Rücksichtnahme auf „diverse“ Menschen und deren Gleichstellung und Emanzipation sehr wichtig. Immer mehr Gleichstellungsgesetze und andere Maßnahmen sollen die Rechte eben dieser Menschen schützen. Kritiker haben immer wieder die Frage gestellt, auf wie viele Menschen eine solche Politik überhaupt zutrifft und ob diese Gruppe diese Aufmerksamkeit in diesem Ausmaß auch legitimieren kann. Die Zahl der Menschen, die sich selbst als „divers“ bezeichnen, war bisher immer gering. So haben sich laut einer Meldung des Bundesinnenministeriums Ende 2020 bundesweit gerade einmal 400 Menschen bei den Standesämtern als „divers“ eintragen lassen.
Kaum Diverse in Deutschland?
Eine Recherche aus der Region rund um Braunschweig im Südosten Niedersachsens bestätigt indirekt den Trend, dass die Zahl der Menschen, die sich als „divers“ bezeichnen, verschwindend gering sein muss. So haben sich in dieser Region nur neun Personen als „divers“ registriert – zumindest ist dies die Zahl, die die Standesämter angeben können. Insgesamt umfasst die befragte Region Städte und Landkreise mit insgesamt 722.290 Einwohnern. Diese Zahlen lassen die angesprochene Aufmerksamkeit und Bevorzugung durch die etablierte Politik in einem anderen Licht erscheinen.
Seit Ende 2018 können Personen, die sich weder eindeutig dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen wollen, im Geburtenregister neben den bisherigen Angaben auch die Bezeichnung „divers“ eintragen lassen. Der Geschlechtseintrag kann auch offen gelassen werden. Das von der Ampelregierung geplante Selbstbestimmungsgesetz soll es unter anderem transsexuellen Menschen erleichtern, ihren personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. So soll zum Beispiel nur noch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt erforderlich sein.