1.477 minderjährige Asylbewerber in Sachsen: AfD kritisiert hohe Kosten
Im vergangenen Jahr wurden in Sachsen 1.477 unbegleitete minderjährige Asylbewerber aufgenommen, was zu erheblichen Kosten für das Bundesland führt. Die AfD kritisiert die hohen Ausgaben und fordert Maßnahmen gegen vermeintlichen Asylmissbrauch.
Dresden. – In Sachsen sind im vergangenen Jahr insgesamt 1.477 unbegleitete minderjährige Asylbewerber aufgenommen worden. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag hervor. Allein von Juni 2023 bis Juni 2024 wurden 1.047 dieser Jugendlichen in Sachsen in Obhut genommen. Diese Entwicklung wirft erneut ein Schlaglicht auf die steigenden Asylkosten im Bundesland, die zunehmend politisch kontrovers diskutiert werden.
AfD kritisiert hohe Kosten
Die AfD-Fraktion sieht in der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber eine erhebliche finanzielle Belastung. Martina Jost, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion, betont, dass die aufwendige Betreuung der Jugendlichen in speziellen Wohngruppen durch mehrere Sozialarbeiter mindestens 50.000 Euro pro Jahr und Person koste. Insgesamt entstünden so jährliche Kosten von mindestens 7,5 Millionen Euro. Jost kritisiert, dass die steigenden Kosten den sächsischen Sozialstaat überfordern könnten.
Besonders kritisch sieht die AfD, dass sich erwachsene Migranten häufig als minderjährig ausgeben, um in den Genuss der Vergünstigungen und des besonderen Schutzes für minderjährige Asylbewerber zu kommen. Eine Untersuchung im Saarland habe ergeben, so Jost, dass fast die Hälfte aller zweifelhaften Altersangaben von Asylbewerbern falsch gewesen sei. Die AfD fordert daher erneut die Einführung medizinischer Altersfeststellungen, eine Forderung, die sie bereits mehrfach im Landtag erhoben hat. Die Partei wirft der CDU-geführten Staatsregierung vor, bisher nichts gegen diesen „Asylmissbrauch“ unternommen zu haben.
Die sächsische Staatsregierung antwortete auf die Anfrage der AfD mit detaillierten Angaben zu den Einreisen und der Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen auf die verschiedenen Landkreise. Eine genaue monatliche Aufschlüsselung der Einreisen konnte jedoch nicht vorgelegt werden, da die Daten nur wöchentlich erhoben und übermittelt werden. Unbeantwortet blieben auch die Fragen nach der tatsächlichen Verteilung der Jugendlichen auf die Landkreise sowie nach der Zuständigkeit externer Träger für die Betreuung der Minderjährigen. Die Staatsregierung verwies darauf, dass diese Fragen in die Zuständigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften fielen und sie daher keine detaillierten Angaben machen könne.