2,5-G ab Montag: Österreich verschärft Einreisebestimmungen

Wer ab 22. November nach Österreich einreisen will, braucht einen 2,5-G-Nachweis. Eine Ausnahme gibt es nur für Pendler.
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2,5-G ab Montag: Österreich verschärft Einreisebestimmungen

Bild: Grenzübergang A3 / Bild: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Wer ab 22. November nach Österreich einreisen will, braucht einen 2,5-G-Nachweis. Eine Ausnahme gibt es nur für Pendler.

Wien/Berlin. – Österreich verschärft angesichts der Lage im Land die Einreisebestimmungen. Ab kommenden Montag ist dann grundsätzlich ein 2,5-G-Nachweis (geimpft, genesen, PCR-getestet) erforderlich, um einreisen zu dürfen. Antigentests und Antikörpertests verlieren damit ihre Gültigkeit, außer für Pendler.

Gültigkeit wird verkürzt

Aus der am Dienstag geänderten Einreiseverordnung, die am Montag in Kraft tritt, geht hervor, dass für Pendler (Beruf, Schule, Studium, familiäre Zwecke, Lebenspartner) die 3G-Regel gilt. Dennoch wird auch für diese Gruppe das Einreiseregime verschärft. Die bisherige privilegierte Dauer von PCR-Tests wird von sieben Tagen auf 72 Stunden verkürzt. Antigentests sind künftig nur noch 24 statt wie bisher 48 Stunden gültig. Zudem wird an der Grenze, wie schon innerhalb Österreichs, kein Impfnachweis anerkannt, der älter als neun Monate ist. Für diese Anpassung an die dritte Covid-19-Maßnahmenverordnung gelte eine Übergangsfrist bis 6. Dezember.

Österreich wieder als Risikogebiet eingestuft

Am Sonntag erklärte Deutschland sein Nachbarland Österreich auch wieder zum Hochrisikogebiet. Das hat der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn am Freitag laut Reuters in Berlin bestätigt und auf die Infektionslage und Dynamik hierzulande verwiesen. Das bedeutet, dass Österreicher bzw. deutsche Urlaubsrückkehrer, die weder geimpft noch genesen sind, seit Sonntag nach der Einreise in Deutschland in Quarantäne müssen. Ein Freitesten aus der zehntägigen Quarantäne ist frühestens nach dem fünften Tag möglich. Für geimpfte und genesene Personen gilt diese Quarantänepflicht nicht. Sie müssen sich künftig vor der Einreise verpflichtend digital anmelden und dabei ihr Impf- oder Genesungszertifikat hochladen. Die Bestätigung der Anmeldung ist dann bei der Einreise mitzuführen.

Das Bundeskanzleramt reagierte am vergangenen Freitag gefasst auf die Entscheidung. „Wir haben die Entscheidung des Robert-Koch-Institut erwartet und wurden von unseren Nachbarn darüber auch vorab informiert“, hieß es in einer Stellungnahme. Österreich war erst vor fünf Monaten, nämlich im Juli, von der deutschen Risikoliste gestrichen worden.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und studierte Übersetzen mit der Sprachkombination Russisch und Englisch in Graz.

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