3G-Regel in Spitälern und Pflegeheimen fällt weg, Maskenpflicht bleibt
Derzeit würden viele Viruserkrankungen in den Gesundheitseinrichtungen grassieren, vor denen nur die FFP2-Maske schütze, sagt Gesundheitsminister Rauch.
Wien. – Ab Freitag dürfen Mitarbeiter und Besucher wieder ohne Impf- oder Testnachweis Krankenhäuser und Alten- und Pflegeheime betreten. Wie das Gesundheitsministerium bekanntgegeben hat, entfallen in allen Gesundheitseinrichtungen die 3-G-Regeln. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat noch am Donnerstag eine entsprechende Novelle der geltenden Covid-19-Maßnahmenverordnung kundgemacht. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt aber weiterhin bestehen. Außerdem dürfen Bundesländer sowie Gesundheitseinrichtungen eigenständige Regelungen treffen und die 3-G-Pflicht auch beibehalten.
Maske ist „einzig verlässlicher Schutz“
Begründet wird die Novelle mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen. Dort trete derzeit eine Mischung verschiedener Viruserkrankungen auf, neben Corona etwa auch Influenza. Den einzigen verlässlichen Schutz davor stelle die Maske dar. Nur die FFP2-Maske schützt die Patientinnen und Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. Ein 3-G-Nachweis ist in dieser Situation nicht mehr zielführend", so Gesundheitsminister Rauch. In den vergangenen Monaten habe sich immer stärker gezeigt, dass Impfung und Genesung nur bedingt davor schützen, eine Corona-Infektion weiterzugeben. Zudem sei die Verpflichtung, sich über Monate laufend zu testen, um arbeiten zu dürfen, eine Belastung für das Personal. Auch die laufende Kontrolle und das ständige Vorweisen von 3-G-Nachweisen seien ein zusätzlicher Aufwand. "Deshalb hält das Gesundheitsministerium das Auslaufen der 3-G-Regel für geboten", heißt es aus dem Ministerium. Die neue Regelung gilt vorerst bis 28. Februar.