Abschiebequote in Österreich weiterhin miserabel: Fast die Hälfte bleibt im Land
Nach den neuesten Daten von Eurostat sind bis zum zweiten Quartal 2024 nur etwas mehr als die Hälfte der ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen aus Österreich ausgereist.
Wien. – Laut den aktuellen Zahlen von Eurostat wurden im zweiten Quartal 2024 mehr als 96.000 Drittstaatsangehörige zur Ausreise aufgefordert, aber nur rund 25.000 sind dieser Aufforderung nachgekommen. In Österreich stehen 3.025 Ausreiseaufforderungen nur 1.740 tatsächlichen Ausreisen gegenüber.
Hohe Zahl an Asylanträgen
Noch beunruhigender wird die Bilanz, wenn man die Zahl der Asylanträge betrachtet. In den Jahren 2022 bis 2024 wurden in Österreich fast 190.000 Asylanträge gestellt. Dem stehen seit dem 2. Quartal 2022 nur rund 48.000 Ausreiseaufforderungen und nur 15.000 tatsächliche Ausreisen gegenüber.
Die EU-Sprecherin des Freiheitlichen Parlamentsklubs, Petra Steger, zeigt sich besorgt über die Situation: „Die aktuell veröffentlichten Zahlen von ausreisepflichtigen und tatsächlich ausgereisten Drittstaatsangehörigen sind schockierend. In Österreich verlässt nur etwas mehr als die Hälfte tatsächlich das Land, EU-weit ist es gar nur ein Viertel.“ Die Daten würden bestätigen, dass Menschen, die einmal den Boden der EU betreten haben, mit hoher Wahrscheinlichkeit bleiben – und zwar unabhängig davon, ob sie Asyl erhalten oder nicht.
Kurswechsel gefordert
Angesichts dieser Zahlen fordert Steger einen klaren Kurswechsel in der Asylpolitik: „Angesichts dieser katastrophalen Zahlen liegen die Prioritäten bei der Asylpolitik auf der Hand: Schutz der EU-Außengrenzen und Remigration. Doch hier werden von der EU-Kommission nach wie vor keinerlei brauchbare Aktivitäten gesetzt.“ Sie kritisiert den Asyl- und Migrationspakt der EU als wirkungslos und appelliert an den designierten EU-Kommissar Magnus Brunner: „Wenn er nicht sofort eine Verschärfung der Regeln in die Wege leitet, muss Österreich dem Vorbild der Niederlande und Ungarns folgen und der gemeinsamen Asylpolitik der EU den Rücken kehren.“
Steger betont die Notwendigkeit, selbst zu entscheiden, wer in Österreich bleiben darf: „Denn ein wesentlicher Baustein zur ‚Festung Österreich‘ besteht darin, selbst zu entscheiden, wer sich in unserem Land aufhalten darf und wer nicht, und die dafür gültigen Regeln auch durchzusetzen.“