„Absurd“: Jugendlicher sollte im Bundestag Deutschland-Anstecker abnehmen
Bei der Veranstaltung „Jugend und Parlament“ im Deutschen Bundestag wurde ein Teilnehmer nach eigenen Angaben aufgefordert, seinen Anstecker in den Farben der deutschen Flagge abzunehmen, da dieser angeblich gegen das Neutralitätsgebot verstoßen würde.
Berlin. – Viele patriotische Politiker tragen gerne einen Anstecker in den Farben der Nationalflagge an ihrer Kleidung, um ihre Verbundenheit mit ihrem Heimatland zu zeigen. So war es auch bei zwei jungen Männern, die nach eigenen Angaben an der Veranstaltung „Jugend und Parlament“, die vom 12. bis 15. Oktober im Deutschen Bundestag stattfindet, teilgenommen hatten. Doch einem Betreuer hat das wohl nicht ganz gefallen.
„Das repräsentiert den Selbsthass“
In einem knapp 30-sekündigen Video, das inzwischen auch auf X kursiert, erklärt einer der jungen Männer, ein Betreuer sei zu ihm gekommen und habe ihn aufgefordert, die Anstecknadel abzunehmen, weil sie die Neutralität nicht wahren würde. „Ich glaube, das repräsentiert sehr stark den Selbsthass, den viele hier haben. [...] Und ich glaube, das ist auf jeden Fall nicht die Zukunft für uns“, betont der andere junge Mann.
Das Video hat inzwischen zahlreiche Reaktionen ausgelöst, unter dem Beitrag finden sich bereits über 400 Kommentare. In den meisten findet sich scharfe Kritik an der Forderung, den Anstecker abzunehmen. Andere Nutzer hingegen können oder wollen nicht glauben, dass das Tragen von Nationalfarben in Form eines Ansteckers im Deutschen Bundestag nicht erlaubt sein soll, auch weil sich in der Hausordnung des Deutschen Bundestages dazu nichts finde.
Ordnungsruf für Deutschlandfahne
In den Kommentaren kritisiert auch Tariq Khan, nach eigener Beschreibung Videoproduzent im Deutschen Bundestag, die Forderung des Betreuers. „Wie kann bitte schön das Tragen der deutschen Flagge eine politische Botschaft darstellen, besonders im eigenen Land? Absurd“, schreibt er und teilt dazu ein Bild, in dem die Antwort der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages auf die Frage „Warum erteilen Sie einem Bundestagsabgeordneten einen Ordnungsruf für das Zeigen der Deutschlandfahne?“ zu lesen ist, die auf der Seite Abgeordnetenwatsch gestellt wurde.
Darin heißt es: „Das Plenum ist ein Ort ausschließlich der Rede und Gegenrede. Die vorgetragenen Argumente sollen überzeugen – nicht das plakative Zeigen politischer Botschaften. Aus diesem Grunde stellen das Hochhalten von Plakaten oder mit Aufklebern präparierten Mappen oder Pads, das Tragen von entsprechend bedruckter Kleidung oder ähnliche Aktionen Verstöße gegen die parlamentarische Ordnung dar, egal ob sie einem persönlich gefallen oder nicht. Das gilt auch für Symbole wie die Nationalflagge, gegen die selbstverständlich an anderen Orten überhaupt nichts einzuwenden ist. Eine Ausnahme von der Regel ist nur möglich, wenn es im Einzelfall ausdrücklich vorab von der Präsidentin genehmigt wurde“.