AfD: Andreas Kalbitz klagt gegen Verfassungsschutz

Andreas Kalbitz will beweisen, dass er kein Mitglied der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) war. Dazu benötigt er eine angebliche Mitgliederliste, die der Verfassungsschutz aber nicht herausgeben möchte.
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AfD: Andreas Kalbitz klagt gegen Verfassungsschutz

Andreas Kalbitz beim Aschermittwoch der AfD Sachsen (2018). Bild: Metropolico.org

Andreas Kalbitz will beweisen, dass er kein Mitglied der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) war. Dazu benötigt er eine angebliche Mitgliederliste, die der Verfassungsschutz aber nicht herausgeben möchte.

Berlin. – Der Streit um die AfD-Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz fußt maßgeblich auf dem Vorwurf, er sei früher Mitglied der mittlerweile verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) gewesen und habe dies bei seinem Eintritt in die AfD verschwiegen. Er selbst wies diesen Vorwurf stets zurück (Die Tagesstimme berichtete).

Kalbitz: „Belegbar ist ja überhaupt nichts“

Der Verfassungsschutz will jedoch laut eigener Angabe über eine Mitgliederliste verfügen, auf der eine „Familie Andreas Kalbitz“ eingetragen sei. Allerdings weigert sich die Behörde auch, diese Liste herausgeben. Um dies zu ändern, klagte Kalbitz den Verfassungsschutz auf Herausgabe des Dokuments. „Ad eins ist festzustellen, dass es keine HDJ-Mitgliedschaft gibt“, sagte er am Rande einer Sitzung des AfD-Bundesvorstands. „Belegbar ist ja überhaupt nichts.“

Zuvor hatte Kalbitz bereits in einem Auskunftsersuchen erfolglos versucht, die angebliche Mitgliederliste vom Verfassungsschutz zu erhalten.

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Joshua Hahn

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