AfD Bremen nicht zur Bürgerschaftswahl im Mai zugelassen
Die beiden von der AfD eingereichten Listen für die Wahl zur Bürgerschaft wurden vom Wahlbereichsausschuss zurückgewiesen. Damit ist die AfD im Wahlbereich Bremen nicht zugelassen.
Bremen. - Die AfD wird im Wahlbereich Bremen nicht zur Bürgerschaftswahl im Mai antreten. Nach Angaben des Wahlamtes hat es keine der beiden eingereichten Wahlvorschläge der Partei zugelassen. Dagegen kann jedoch noch Beschwerde beim Landeswahlausschuss eingelegt werden. In Bremerhaven hat der örtliche Wahlbereichsausschuss die Liste der AfD zur Wahl zugelassen. Demnach kann die AfD aus Bremerhaven an der Wahl zur Bürgerschaft teilnehmen, da es sich um den Wahlvorschlag aus der Stadt Bremerhaven handelt.
Nur in einem Wahlkreis wählbar
Das Wahlgesetz verbietet es, für eine Partei zwei Listen einzureichen. Die Vorsitzende des Wahlbereichsausschusses erklärte in der Sitzung laut Radio Bremen, es würde die Prüfungskompetenz des Gremiums übersteigen, zu klären, welche der von verschiedenen Vorständen eingereichten Listen von den letztlich vertretungsberechtigten Parteimitgliedern eingereicht worden sei. Dies würde auch die verfassungsrechtlich garantierte Parteienautonomie verletzen. Hintergrund ist ein parteiinterner Streit. Zwei Vorstandsmitglieder haben im Namen der Partei eine eigene Liste eingereicht.
Bundesvorstand kritisiert die Entscheidung
Der AfD-Bundesvorstand sieht sich laut einer Pressemitteilung von Carlo Clemens weiterhin im Recht:„Aus Sicht des Bundesvorstandes der AfD liegt mit der am 15. Januar 2023 aufgestellten Landesliste eine ordnungsgemäß zustande gekommene Liste unserer Partei für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft vor, die über keine Mängel verfügt“. „Die zweite angeblich im Namen der AfD eingereichte Liste hat mit unserer Partei formalrechtlich nichts zu tun“, so Clemens weiter. Das Verhalten des „Notvorstandes“ wird stark kritisiert und Parteiordnungsmaßnahmen angekündigt. Man werde sich gegen die Entscheidung wehren: „Die AfD wird gegen diese Entscheidung fristgerecht Beschwerde einlegen und den Landeswahlausschuss Bremen anrufen, der spätestens am 23. März 2023 hierzu tagen wird“.