AfD Bremen nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen
Die AfD kann an der Bürgerschaftswahl in Bremen im Wahlbereich Bremen nicht teilnehmen.
Bremen. - Der Bremer Landeswahlausschuss hat am Donnerstag Beschwerden der Partei gegen die Zurückweisung von zwei konkurrierenden Wahlvorschlägen der AfD durch den Bremer Wahlbereichsausschuss als unzulässig zurückgewiesen. Die Entscheidung ist nach Angaben des Landeswahlleiters unanfechtbar und kann nicht Gegenstand eines Rechtsmittels sein. Welche der beiden Listen nun der rechtmäßige Wahlvorschlag sei, könne der Ausschuss nicht überprüfen, argumentierte die Wahlkommission.
Der Bundesvorstand der AfD hat weitere Maßnahmen angekündigt. „Dass jetzt von den Mitgliedern des Landeswahlausschusses Bremen trotzdem entschieden worden ist, die Liste des sich sowohl beschlussfähig als auch vertretungsberechtigt im Amt befindlichen AfD-Landesvorstandes nicht anzuerkennen, ist für uns nicht nachvollziehbar“, so ein Vertreter der Partei in einer Pressemitteilung. Man werde eine Wahlprüfungsbeschwerde vorbereiten.
Untersuchungskommission gebildet
Hintergrund sind parteiinterne Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppierungen. Ein so genannter „Notvorstand“ und ein „Rumpfvorstand“ haben jeweils eigene Listen für die anstehenden Wahlen in Bremen eingereicht. Beide Gruppen bezeichnen sich als die einzig legitimen Vertreter der Partei. Der Notvorstand wurde jedoch bereits am 27. Februar 2023 vom Bundesvorstand der AfD seines Amtes enthoben. Inzwischen hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die den Konflikt genauer untersuchen soll. Im Fokus steht dabei das Vorgehen des Bundesschiedsrichters Braukmann, der laut einigen Stimmen „eklatant satzungswidrige und willkürliche Entscheidungen“ getroffen haben soll.