AfD-Fraktion zieht vors Bundesverfassungsgericht
Die Wahlen in Berlin 2021 verliefen chaotisch. Während der Verfassungsgerichtshof Berlin die Abgeordnetenhauswahlen wiederholen lässt, sollen nur kleinere Wahlbezirke der Bundestagswahl wiederholt werden.
Berlin. - Mehrere Wahlen an einem Tag waren für die Verwaltung Berlins offenbar zu viel: Chaos brach aus. In einigen Wahlbüros fehlten Stimmzettel oder es waren nur die falschen vorhanden, zum Teil wurden auch noch nach 18 Uhr Stimmen abgegeben. Die Vorkommnisse waren für den Verfassungsgerichtshof Berlin Grund genug, um die gesamte Wahl zum neuen Abgeordnetenhaus wiederholen zu lassen. Die parallele Bundestagswahl soll laut Plänen der Wahlprüfung des Bundestages nur punktuell wiederholt werden, obwohl beide Wahlen unter den gleichen Bedingungen stattfanden. Der Bundestag billigte diese Vorschläge, sodass nur in einem Fünftel der Berliner Wahlbezirke die Wahl zum Bundestag wiederholt wird.
Vertrauen in die Demokratie schützen
Die Bundestagsfraktion der AfD nahm diese fragwürdige Entscheidung nun zum Anlass, um gegen die Wahlprüfung des Bundestage vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen und dadurch eine komplette Wiederholung der Bundestagswahl zu erreichen. Der AfD-Rechtsexperte Stephan Brander sieht die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes als maßgebend an: „Das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs ist eine juristische Ohrfeige für die Entscheidung der Koalition, nur in einem Fünftel der Wahllokale die Berliner Bundestagswahl zu wiederholen“. „Die Bundestagswahl muss in Berlin ebenso vollständig wiederholt werden, sonst ist nicht nur das Ansehen der Demokratie gefährdet“, so Brandner weiter. Für die AfD gehe um es den Schutz des Vertrauens der Bürger in die Demokratie.