AfD-Kandidat hat gewonnen: Wahl muss wiederholt werden
Im sächsischen Großschirma wurde die Neuwahl des Bürgermeisters angeordnet.
Großschirma. – Nach Überprüfung der Bürgermeisterwahl in der Stadt Großschirma durch den Landkreis Mittelsachen wurde eine Neuwahl angeordnet. Gegenstand der Prüfung war der AfD-Politiker Weigand, der die Mehrheit der Stimmen erhalten hatte. Nach eingehender Prüfung der Wahlunterlagen kam die Kommunalaufsicht zu dem Ergebnis, dass die Bürgermeisterwahl für ungültig zu erklären sei. Es seien mehrere Verstöße gegen die Wahlvorschriften festgestellt worden. Unter anderem sei festgestellt worden, dass Weigand auf einer Ausgabe des Bürgerblattes der Stadt Großschirma als stellvertretender Bürgermeister unterschrieben habe, obwohl dies nicht gerechtfertigt gewesen sei. Außerdem wurde bemängelt, dass keine ordnungsgemäße Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis erfolgt sei und der Wahlvorschlag Weigands nicht die erforderliche eigenhändige Unterschrift getragen habe.
Neuwahl angeordnet
Während einige Verstöße als nicht entscheidungserheblich angesehen wurden, wurde das Fehlen der eigenhändigen Unterschrift als entscheidungserheblich angesehen, da es die Zulassung des Wahlvorschlags beeinträchtigt hätte. Die Zulassungsentscheidung des Gemeindewahlausschusses wurde daher als fehlerhaft beurteilt. Der Wahlprüfungsbescheid wurde der Stadt Großschirma zugestellt und die Wiederholung der Wahl angeordnet. Gegen diesen Bescheid kann Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz erhoben werden.