AfD-Rauswurf unzulässig: Kalbitz gewinnt vor Gericht

Das Berliner Landgericht hat dem Eilantrag von Andreas Kalbitz stattgegeben. Er ist damit vorerst wieder Mitglied der AfD.
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AfD-Rauswurf unzulässig: Kalbitz gewinnt vor Gericht

Bild: Andreas Kalbitz / Professusductus / CC BY-SA (Bild zugeschnitten)

Das Berliner Landgericht hat dem Eilantrag von Andreas Kalbitz stattgegeben. Er ist damit vorerst wieder Mitglied der AfD.

Berlin. – Andreas Kalbitz hat im Streit um seine AfD-Mitgliedschaft einen ersten juristischen Sieg errungen. Wie das Landgericht Berlin am Freitag entschied, war die Annulierung seiner Parteimitgliedschaft unzulässig. Damit darf der bisherige AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende zumindest bis zum Urteil des zuständigen AfD-Bundesschiedsgerichts all seine bisherigen Funktionen wieder ausüben.

Mitgliedschaft wurde im Mai aufgehoben

Mitte Mai hatte der AfD-Bundesvorstand die Mitgliedschaft von Kalbitz mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Begründung diente dem Vorstand der Vorwurf, Kalbitz habe bei seinem Eintritt in die AfD frühere Mitgliedschaften bei den Republikanern und der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) nicht angegeben (Die Tagesstimme berichtete). Kalbitz selbst wies diese Vorwürfe stets zurück und betonte, niemals Mitglied der HDJ gewesen zu sein.

Gegen die Entscheidung des Bundesvorstands setzt sich der Brandenburger AfD-Chef beim Parteischiedsgericht zur Wehr. Außerdem hatte er vor wenigen Tagen einen Eilantrag vor dem Landgericht Berlin eingereicht (Die Tagesstimme berichtete).


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Über den Autor
Stefan Juritz

Stefan Juritz

Stefan Juritz wurde 1988 in Kärnten geboren und lebt in der Steiermark. In Graz studierte er Germanistik und Philosophie an der Karl-Franzens-Universität. Seit 2022 ist er FREILICH-Chefredakteur.

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