AfD-Schiedsgericht schließt Wolfgang Gedeon aus
Nach dem Beschluss des AfD-Schiedsgerichts muss der umstrittene Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon die Partei verlassen.
Berlin. – Das Bundesschiedsgericht der AfD hat den fraktionslosen baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon wegen parteischädigenden Verhaltens ausgeschlossen. Das gab der AfD-Vorsitzende Jörg Meuten am Freitagvormittag bekannt. Gegen den Beschluss könnte der 72-Jährige noch vor einem staatlichen Gericht klagen.
Meuthen: „Es gibt keinen Platz für Antisemiten in der AfD“
Meuthen zeigte sich über die Entscheidung des AfD-Schiedsgerichts jedenfalls erleichtert: „Gedeons Parteiausschluss ist ein so überfälliges wie richtiges und wichtiges Zeichen. Das lautet: Es gibt keinen Platz für Antisemiten in der AfD.“ Gedeon habe der AfD mit seinen „israelfeindlichen und antisemitischen Positionen“ jahrelang schwer geschadet. „Ich freue mich, dass dies nun ein Ende hat und das Bundesschiedsgericht nach eingehender Prüfung dem Antrag auf Parteiausschluss des Bundesvorstands entsprochen hat“, so Meuthen.
Gedeon hatte 2016 die AfD-Fraktion in Baden-Württemberg im Streit verlassen, nachdem Antisemitismus-Vorwürfe gegen ihn laut geworden waren. Beim AfD-Bundesparteitag 2019 war er mit seiner Kandidatur für den Parteivorsitz gescheitert.