AfD stellt Strafanzeige gegen Verfassungsschutz
Die AfD will in der Öffentlichkeit nicht mehr als „Prüffall“ bezeichnet werden. Es gebe keine juristische Grundlage für diese „öffentlich-diskreditierende Mitteilung“, kritisiert die AfD.
Berlin. Die Alternative für Deutschland (AfD) wehrt sich nun juristisch gegen die öffentliche Bezeichnung als „Prüffall“. Wie die AfD am Mittwoch bestätigte, habe die AfD am Landgericht Köln Strafanzeige gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erstattet.
Bei einem „Prüffall“ prüft der Verfassungsschutz die mögliche Beobachtung einer Organisation – es ist also eine Art Vorstufe einer Beobachtung. Nachdem der Verfassungsschutz die AfD vor rund einem Monat öffentlich zu einem solchen „Prüffall“ erklärt hatte, bezeichneten Kritiker dies als „politisch motiviert“.
Juristische Grundlage fehlt
Weil mit der Bezeichnung als „Prüffall“ noch keine Entscheidung über eine mögliche Beobachtung getroffen worden sei, fehle es dem Verfassungsschutz an einer juristischen Grundlage für diese „öffentlich-diskreditierende Mitteilung“, so die AfD laut Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Die Partei verlangt deshalb ein Ordnungsgeld von bis 10.000 Euro bei Wiederholung dieser Formulierung.
Dass der Verfassungsschutz die Einschätzung als „Prüffall“ öffentlich bekanntmachte, erschwere „die Ausübung der parteilichen Tätigkeit“ in „erheblichem Maße“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ aus der Klageschrift.
Auch Antifa-Seiten als Quelle
Der neue Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenberg hatte bei einer Pressekonferenz am 15. Jänner 2019 die AfD öffentlich zum „Prüffall“ des Bundesverfassungsschutzes erklärt. Für das Gutachten zur AfD werteten die Beamten nur frei zugängliche Quellen aus dem Internet, Facebook-Auftritte, Reden oder Presseartikel aus. Für Kritik sorgte allerdings, dass sich der Verfassungsschutz in Teilen des Gutachtens auch auf „Recherchen“ von linksextremen Antifa-Seiten beruft – „Die Tagesstimme“ berichtete.