Arbeitsmarkt: VfGH hebt Einschränkungen für Asylwerber auf
Der Verfassungsgerichtshof hebt aus formalrechtlichen Gründen zwei Erlässe auf, die den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber einschränken. Die FPÖ fordert von Arbeitsminister Kocher eine umgehende Wiederherstellung der Beschränkungen.
Wien. – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zwei Erlässe aus den Jahren 2004 und 2018, die den Arbeitsmarkt für Asylwerber beschränken, aufgehoben. „Die betreffenden Bestimmungen der Erlässe sind nämlich als Verordnungen einzustufen. Als solche hätten sie aber im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden müssen“, teilte der VfGH am Mittwoch in einer Aussendung mit. Weil das aber nicht geschehen ist, seien sie gesetzeswidrig.
In den aufgehobenen Erlässen der damaligen Arbeitsminister Martin Bartenstein (2004) und Beate Hartinger-Klein (2018) wurde geregelt, wann Asylwerber in Österreich arbeiten dürfen. Der Erlass von 2004 bestimmte, dass Asylwerber nur als Saisonarbeiter oder Erntehelfer arbeiten dürfen. Jener von 2018 beseitige den Zugang von Asylwerbern zur Lehre.
Sobald die Aufhebung kundgemacht wurde, können Asylwerber mit laufenden Verfahren grundsätzlich auch in anderen Bereichen arbeiten. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) hätte die Möglichkeit, in Form einer Verordnung neue Einschränken zu machen.
Kickl fordert Reaktion von Minister Kocher
Genau das fordert auch FPÖ-Chef Herbert Kickl in einer ersten Reaktion auf die VfGH-Entscheidung: „Kocher muss den bisherigen Zustand, der vom VfGH nicht inhaltlich, sondern nur aus Formalgründen beanstandet wurde, sofort mit einer entsprechenden Verordnung wiederherstellen. Das bedeutet, dass Asylwerber weiterhin nur Saisonarbeit verrichten und insbesondere keine Lehrverhältnisse eingehen dürfen.“ Sollte der Minister das nicht tun, sei „einmal mehr erwiesen“, dass sich die ÖVP der Asyl-Linie der Grünen anschließe und eine restriktive Asylpolitik nur mit der FPÖ möglich sei.
„Die Regierung und auch die übrigen Oppositionsparteien haben letzte Woche im Parlament durch die Ablehnung des freiheitlichen 10-Punkte-Plans den Österreichern mehr Sicherheit vor Asyl-Kriminellen verwehrt. Wenn Schwarz-Grün nun auch den Arbeits- und Lehrstellenmarkt für Asylwerber offenlässt, dann ist das der nächste Schlag gegen die Interessen der heimischen Bevölkerung“, so Kickl.