Bayern: Gehälter von AfD-Mitarbeitern eingefroren, Aigner will Gesetzesänderung
Mehrere Mitarbeiter von AfD-Landtagsabgeordneten hatten zuletzt kein Geld mehr bekommen, weil ihnen angeblich verfassungsfeindliche Aktivitäten nachgewiesen worden waren. Inzwischen sei beschlossen worden, die Zahlungen wieder aufzunehmen, hieß es aus dem Landtag. Ganz ausgestanden ist die Affäre aber wohl noch nicht.
München. – Das Bayerische Landtagsamt wollte vier Mitarbeitern von AfD-Landtagsabgeordneten kein Gehalt mehr zahlen. Der Grund: Der Landtag sieht bei den betroffenen Mitarbeitern Anhaltspunkte für „verfassungsfeindliche Aktivitäten“, wie zuerst die Augsburger Allgemeine Zeitung berichtete. Bei einer Routineüberprüfung habe die Landtagsverwaltung festgestellt, dass zwei der vier Personen Mitglieder der Burschenschaft Danubia München seien, die anderen beiden Aktivisten der Identitären Bewegung. Das reichte dem Landtag, um sich an das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz zu wenden und diese Mitarbeiter überprüfen zu lassen. „Ziel war eine gesicherte Information des Präsidiums“, zitiert der BR eine Sprecherin des Landtags.
Juristen äußerten Bedenken
In einer Stellungnahme an das Landtagsamt betonte einer der betroffenen Mitarbeiter, der laut Überprüfung der Identitären Bewegung angehören soll, dass er kein Mitglied der Bewegung sei und seit zwei Jahren nicht mehr in deren Umfeld in Erscheinung getreten sei. Wie der BR berichtete, hatten Juristen des Landtags bereits intern Bedenken gegen die Einbehaltung der Gehälter geäußert. Möglicherweise reiche die Rechtsgrundlage nicht aus, um die Zahlungen zu verweigern. Inzwischen heißt es aus dem Landtag, das Präsidium habe beschlossen, die Zahlungen wieder aufzunehmen und die einbehaltenen Gelder rückwirkend zu erstatten, berichtet der BR weiter.
Aigner will Abgeordnetengesetz ändern
Ganz vom Tisch dürfte der Fall damit aber noch nicht sein. Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) kritisierte im BR-Interview nämlich, dass Mitarbeiter, die in „rechtsextremistischen Gruppierungen“ aktiv seien, mit Steuergeldern bezahlt würden. Es könne nicht sein, „dass wir uns Verfassungsfeinde ins Haus holen“. Am vergangenen Mittwoch kündigte sie an, dass das Präsidium eine Änderung des Abgeordnetengesetzes plane. Ein Gutachten solle klären, ob Personen, die in „extremistischen Organisationen“ aktiv sind, die Zahlung von Entschädigungen verweigert werden kann. Diese Rechtsgrundlage gebe es bisher in keinem deutschen Parlament und müsse in das bayerische Abgeordnetengesetz aufgenommen werden. „Ich habe deshalb die Landtagsverwaltung gebeten, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben und dieses Rechtsgutachten würden wir dann den Fraktionen zur Verfügung stellen“, sagte Aigner. Das Gutachten könne dann als Grundlage für eine Änderung des Abgeordnetengesetzes dienen. „Dieses Vorhaben muss aber eben sorgsam geprüft und vorbereitet werden.“