Bayern: Hunderttausende Euro für „Meldestellen“, aber kaum Verurteilungen

Der AfD-Politiker Markus Walbrunn fordert eine Überprüfung der Effizienz und der Kosten der vom Freistaat Bayern finanzierten Meldestelle „REspect!“, die zur Bekämpfung von Meinungsdelikten eingerichtet wurde. Denn trotz einer Fördersumme von 210.000 Euro sei die Verurteilungsquote gering.

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Bayern: Hunderttausende Euro für „Meldestellen“, aber kaum Verurteilungen

In Bayern werden mehrere Meldestellen finanziell gefördert. Deren Nutzen im Verhältnis zu den Kosten wird nun aber in Frage gestellt.

© IMAGO / Arnulf Hettrich

München. – Der bayerische Landtagsabgeordnete Markus Walbrunn (AfD) hat eine Schriftliche Anfrage an die Bayerische Staatsregierung zur Finanzierung und Wirksamkeit von Meldestellen zur Bekämpfung sogenannter Meinungsdelikte gestellt. Im Fokus steht dabei die Meldestelle „REspect!“, die seit Juli 2022 vom Freistaat Bayern finanziell unterstützt wird und sich der Bekämpfung von „Hasskriminalität“, Verschwörungsnarrativen und „Fake News“ widmet.

Walbrunn kritisiert in seiner Anfrage, dass die Meldestelle REspect! mit erheblichen Steuergeldern gefördert wird, obwohl die Zahl der tatsächlichen Verurteilungen im Verhältnis zu den gemeldeten Fällen gering ist. Von den 1.220 in Bayern gemeldeten Fällen kam es bis Mai 2024 nur in 154 Fällen zu einer Verurteilung, was einer Quote von 12,6 Prozent entspricht. Bezogen auf die Gesamtfördersumme von 210.000 Euro, die die Staatsregierung bisher in die Plattform investiert hat, ergeben sich Kosten von rund 1.400 Euro pro nachgewiesener Straftat.

Darüber hinaus wurden weitere Meldeportale wie die Fachstelle „Strong!“ und die „Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern“ (RIAS Bayern) finanziell unterstützt. Die Fachstelle Strong!, die sich auf LGBTQ-feindliche Inhalte spezialisiert hat, erhielt allein in den Jahren 2023/24 über 138.000 Euro an Fördermitteln.

Staatsregierung räumt Probleme ein

Insgesamt kritisiert Walbrunn die staatliche Förderung dieser Meldeportale scharf. Er bemängelt, dass Bürger, die zu Unrecht denunziert werden, darüber nicht informiert werden und somit keine Möglichkeit haben, sich gegen die Vorwürfe zu wehren. Dies sei ein gravierender Missstand in einem demokratischen Rechtsstaat.

Die Staatsregierung verteidigt das Programm als notwendiges Mittel gegen Hass und Hetze im Netz, räumt aber ein, dass die genaue Verfolgung und Aufklärung solcher Straftaten organisatorische und personelle Herausforderungen mit sich bringe. Endgültige Daten für das Jahr 2024 werden erst im kommenden Jahr vorliegen, was eine umfassende Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen derzeit erschwert. Für Walbrunn steht jedoch fest, dass die Bürger selbst beurteilen sollten, ob der Einsatz von Steuergeldern in dieser Form gerechtfertigt ist. Angesichts der hohen Kosten und der vergleichsweise geringen Zahl von Verurteilungen sieht er erheblichen Verbesserungsbedarf.

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