Bundesbehörde will Regionen mit hohem Nichtwähleranteil bestrafen

Das Bundesversicherungsamt plant, die Wahlbeteiligung als Kriterium für die Verteilung der Krankenkassenbeiträge heranzuziehen. Das Vorhaben ist umstritten und stößt parteiübergreifend auf Kritik.

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Bundesbehörde will Regionen mit hohem Nichtwähleranteil bestrafen

Bundesamt für Soziale Sicherung.

© IMAGO / Horst Galuschka

Bonn. – Ein neuer Vorstoß des Bundesamts für Soziale Sicherung hat in Deutschland eine hitzige Debatte ausgelöst. Wie die Bild-Zeitung berichtet, plant das Bundesamt, die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2021 als Kriterium in die Berechnungen zur Verteilung von Krankenkassenbeiträgen und Steuergeldern einzubeziehen. Diese Pläne, die aus einem 150-seitigen Entwurf hervorgehen, könnten dazu führen, dass Regionen mit niedriger Wahlbeteiligung bei Kassenleistungen benachteiligt werden.

Vor allem freiwillige Leistungen wie Zahnreinigung oder Rückenschulkurse könnten in Regionen mit hohem Nichtwähleranteil auf der Kippe stehen. Tobias Krull, CDU-Landtagsabgeordneter in Sachsen-Anhalt, befürchtet, dass die betroffenen Krankenkassen entweder ihre Beiträge erhöhen oder bei solchen freiwilligen Leistungen sparen müssten. Er kritisierte die Pläne scharf als „mehr als unverständlich“.

Zahnreinigung für Nicht-Wähler in Gefahr?

Auch die AOK Sachsen-Anhalt sieht die geplanten Regelungen äußerst kritisch. Anna-Kristina Mahler, Sprecherin der Krankenkasse, lehnte den Vorschlag ab und bezeichnete die Wahlbeteiligung als „sachfremdes Kriterium“. Laut Bundesversicherungsamt gibt es jedoch einen „statistisch signifikanten Zusammenhang“ zwischen der Wahlbeteiligung und der finanziellen Über- oder Unterdeckung auf Kreisebene. Sollte der Verteilungsschlüssel in der geplanten Form umgesetzt werden, könnte die AOK Sachsen-Anhalt nach eigenen Berechnungen bis zu 24 Millionen Euro verlieren.

Die Reaktionen auf den Gesetzentwurf waren parteiübergreifend negativ. Im Landtagsausschuss für Gesundheit und Soziales wurde die Idee als „absurd“ und „an den Haaren herbeigezogen“ verurteilt. So sprach sich Susan Sziborra-Seidlitz von den Grünen entschieden gegen das Vorhaben aus. Auch Ulrich Siegmund von der AfD stellte die Logik des Vorschlags infrage.

Über den Entwurf soll am 30. September abgestimmt werden. Ob es tatsächlich zu einer Koppelung der Verteilung von Patientengeldern an die Wahlbeteiligung kommt, ist offen. Kritiker befürchten weitreichende Folgen für die Gesundheitsversorgung in strukturschwachen Regionen.

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